Einbürgerungen
Die Integration aller Bevölkerungsgruppen ist ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen. Die Einbürgerung ist Ausdruck der staatsbürgerlichen Integration und ermöglicht erst die volle politische Partizipation. Die Einbürgerungsquote widerspiegelt einerseits die Integrationsbereitschaft ausländischer Personen, weil die Einbürgerung mit Auflagen verbunden ist. Anderseits zeigt sich in der Einbürgerungspraxis auch die Bereitschaft der schweizerischen Gesellschaft, ausländische Personen politisch zu integrieren. Der Indikator zeigt den Anteil der ausländischen Bevölkerung, der eingebürgert wird.
Beobachtete Entwicklung
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2024 erhielten im Kanton Luzern 1'461 Personen das Schweizer Bürgerrecht. Das entspricht 2,9 Prozent der Personen mit der Niederlassungsbewilligung C. Im Vergleich zu 2021 hat die rohe Einbürgerungsziffer wesentlich zugenommen. Schweizweit beträgt die rohe Einbürgerungsziffer ebenfalls 2,9 Prozent (2024). |
Angestrebte Entwicklung und Beurteilung
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Die Zunahme der rohen Einbürgerungsziffer wird entsprechend positiv beurteilt. |
Definition
Die rohe Einbürgerungsziffer setzt die Anzahl der Personen, die in einem bestimmten Kalenderjahr das Schweizer Bürgerrecht erwerben, ins Verhältnis zur Zahl der Niedergelassenen, Stand Anfang Jahr (seit 2018). Vor 2018 wurden neben den Niedergelassenen auch die Jahresaufenthalter/innen mitgezählt. Da die Änderungen im Bürgerrechtsgesetz von 2018 die rohe Einbürgerungsziffer bis 2020 beeinflusste, werden für den Vergleich die Jahre ab 2021 herangezogen.
Daten
Luzern:
Einbürgerungen nach Art und Nationalität seit 1993
Schweiz:
Erwerb des Schweizer Bürgerrechts, Doppelbürgerschaft (BFS, Migration und Integration)
Rohe Einbürgerungsziffer (BFS, Migration und Integration)
Aktualisiert: 4. August 2026
