Kapitaldienstanteil
Der Kapitaldienstanteil gibt Auskunft darüber, wie stark der laufende Ertrag durch den Zinsendienst und die Abschreibungen (= Kapitaldienst) belastet ist. Ein hoher Anteil weist auf einen engen finanziellen Spielraum hin. Der Kapitaldienstanteil soll gemäss der Verordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) 15 Prozent nicht übersteigen.
Ergebnisse
Bis auf 1 erfüllen alle der 80 Luzerner Gemeinden im Jahr 2023 die kantonalen Vorgaben zum Kapitaldienstanteil. Bei Schenkon liegt der Anteil bei 17,5 Prozent und damit über dem Grenzwert von 15 Prozent. Der hohe Anteil liegt in einer ausserplanmässigen Abschreibung der Gemeinde begründet. Bei der Mehrheit der Gemeinden liegt der Kapitaldienstanteil zwischen 5 und 10 Prozent. Das kantonale Mittel beträgt 6,0 Prozent und liegt damit fast gleichauf zum Vorjahr mit 5,9 Prozent. Den tiefsten Wert zeigt unverändert die Gemeinde Honau mit 0,5 Prozent.
Definition
Kapitaldienst in Prozent des laufenden Ertrags
