IV-Rentner/innen
Die Invalidenversicherung (IV) unterstützt Personen mit Beiträgen oder mit Renten, die aufgrund von Geburtsgebrechen, Krankheit oder Unfall behindert sind und aufgrund ihrer Behinderung keiner oder nur teilweise einer Erwerbsarbeit nachgehen können. Die IV bildet zusammen mit der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) die erste bzw. die staatliche Säule.
Beobachtete Entwicklung
2024 bezogen im Kanton Luzern 8'900 Personen eine Invalidenrente (–1,9% gegenüber Vorjahr). 1'795 Invalidenrentenbeziehende erhielten zudem eine Kinderrente (–3,4%). Durch die verstärkte Ausrichtung auf die Eingliederung (Zunahme an Eingliederungsmassnahmen) ist der Anteil zugesprochener Renten (monetär) in den letzten Jahren gesunken.
Definition
Anzahl Personen, die mindestens einmal im Kalenderjahr eine Rente der Invalidenversicherung (IV) bezogen.
Daten
Kanton Luzern:
Kennzahlen der sozialen Sicherheit
Schweiz:
Analysen
Aktualisiert: 15. September 2025
