Pendlermobilität

Mobilität gehört zu den Voraussetzungen, um am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Arbeits- und Ausbildungspendlerinnen und -pendler verlassen zum Aufsuchen ihrer Arbeit oder Ausbildung das Wohngebäude (Binnenpendler/innen) oder auch die Wohngemeinde (Wegpendler/innen). Infrastrukturausbauten für den privaten wie auch den öffentlichen Verkehr haben das Pendeln über die Gemeinde- oder Kantonsgrenzen wesentlich begünstigt. Die räumlichen Verflechtungen sind dadurch stärker und komplexer geworden.

Beobachtete Entwicklung

Die über die Gemeindegrenzen führenden Pendlerströme gestalten sich im Jahr 2024 wie folgt: Die Anzahl der in eine Luzerner Gemeinde Zupendelnden liegt bei 153'800 Personen. Die Zahl der aus einer Luzerner Gemeinde Wegpendelnden liegt bei 152'600 Personen. Die Zu- und Wegpendelnden sind jeweils zu 65 respektive 62 Prozent im motorisierten Individualverkehr (MIV) unterwegs; den öffentlichen Verkehr (ÖV) nutzen sie zu 35 respektive 38 Prozent.

Definition

Erwerbstätige oder Personen in Ausbildung, die ihr Wohngebäude verlassen, um sich zur Arbeit oder zur Ausbildung zu begeben. Zu- und Wegpendler/innen überschreiten dabei Gemeindegrenzen, Binnenpendler/innen pendeln innerhalb ihrer Wohngemeinde. Interkantonal Pendelnde überschreiten nicht nur  die Gemeinde-, sondern auch die Kantonsgrenzen. Als Wohnort gilt der Ausgangswohnort, von dem normalerweise ein Weg zur Arbeit/Ausbildung gestartet wird.

Daten

Kanton Luzern:

Pendlerinnen und Pendler nach Hauptverkehrsmittel

Interkantonale Pendlerströme nach Hauptverkehrsmittel

Analysen

LUSTAT (2025): Pendlermobilität 2023

Aktualisiert: 16. April 2026