Zinsbelastungsanteil
Der Zinsbelastungsanteil sagt aus, welcher Anteil des laufenden Ertrags durch den Zinsaufwand gebunden ist. Je tiefer der Wert, desto grösser der Handlungsspielraum. Gemäss Verordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) soll der Zinsbelastungsanteil 4 Prozent nicht übersteigen. Ein negativer Zinsbelastungsanteil bedeutet, dass die Zinserträge die Zinsaufwände übersteigen. Der Zinsbelastungsanteil ist konzeptionell dem Zinsbelastungsanteil I unter HRM1 ähnlich. Unter HRM2 werden allerdings nur noch die Zinsaufwände und Zinserträge berücksichtigt und keine Vermögenserträge mehr.
Ergebnisse
Im Rechnungsjahr 2025 liegt der Zinsbelastungsanteil bei allen 79 Luzerner Gemeinden im vorgegebenen Bereich von weniger als 4 Prozent.
Bei der Mehrheit der Gemeinden betragen die Werte zwischen 0 und 2 Prozent. Bei 20 Gemeinden liegt wie im Vorjahr keine oder eine negative Zinsbelastung vor. Der kleinste Wert beträgt minus 0,3 Prozent (Gemeinde Meggen). Mit 2,6 Prozent (Gemeinde Schenkon) liegt der höchste Wert als einziger über 2 Prozent.
Das kantonale Mittel beträgt 0,4 Prozent und liegt damit praktisch gleichauf mit dem Vorjahresmittel.
Definition
Nettozinsaufwand in Prozent des laufenden Ertrags
