Krankenversicherungslast
Die finanzielle Situation der Haushalte ist nicht nur abhängig von den Einnahmen, sondern auch von den Ausgaben. Die Krankenkassenprämien sind Teil der obligatorischen Ausgaben. Die Höhe der obligatorischen Ausgaben beeinflusst wesentlich, was den Haushalten an finanziellen Mitteln zur Deckung der übrigen Kosten oder zum Sparen zur Verfügung bleibt. Nach den Steuern stellen die Krankenkassenprämien den grössten obligatorischen Ausgabeposten dar. Der Indikator zeigt den Anteil des Haushaltseinkommens, der für die Krankenkassenprämien aufgewendet werden muss. Er misst dadurch die finanzielle Belastung der Haushalte durch die obligatorischen Gesundheitsausgaben.
Beobachtete Entwicklung
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Im Jahr 2022 wenden die Luzerner Haushalte im Mittel (Median) 8,6 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien auf. Wird der Durchschnitt der jüngsten drei Datenjahre (2020–2022) mit dem Durchschnitt der ersten drei Datenjahre (2013–2015) verglichen, zeigt sich eine wesentliche Zunahme. Die Krankenversicherungslast unterscheidet sich nach Einkommenshöhe. Das unterste Einkommensfünftel weist die deutlich höchste Krankenversicherungslast auf. Die Last des dritten Fünftels liegt ebenfalls über dem Durchschnitt. Die deutlich tiefste Krankenversicherungslast verzeichnet das oberste Einkommensfünftel. |
Angestrebte Entwicklung und Beurteilung
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Bund und Kantone setzen sich in Ergänzung zu persönlicher Verantwortung und privater Initiative dafür ein, dass Erwerbsfähige ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu angemessenen Bedingungen bestreiten können und dass jede Person gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Mutterschaft, Verwaisung und Verwitwung gesichert ist. Wünschenswert ist aus sozialer Perspektive eine Abnahme der Krankenversicherungslast. Die Beurteilung erfolgt aufgrund folgender Kriterien:
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Die beobachtete Zunahme wird entsprechend negativ beurteilt. |
Definition
Der Indikator weist jenen Einkommensanteil der Privathaushalte aus, der für die obligatorische Krankenversicherungsprämie aufgewendet werden muss (eingesetzt werden die Durchschnittsprämien). Bis 2013 werden die individuellen Prämienverbilligungen dem Haushaltseinkommen angerechnet. Seit 2014 werden die Prämienverbilligungen durch den Versicherer direkt von der Prämienrechnung abgezogen und werden daher beim Prämienbetrag berücksichtigt und nicht mehr dem Haushaltseinkommen angerechnet.
Analysen
LUSTAT (2024): Wohlstand und Armut im Kanton Luzern
LUSTAT (2021): Sozialbericht des Kantons Luzern 2021
Aktualisiert: 25. Juni 2025
