Nettoverschuldungsquotient

Der Nettoverschuldungsquotient gibt an, welcher Anteil an Fiskalerträgen inkl. Ressourcenausgleich erforderlich wäre, um die Nettoschuld abzutragen. Gemäss der Verordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) soll der Nettoverschuldungsquotient 150 Prozent nicht übersteigen. Ein negativer Nettoverschuldungsquotient bedeutet, dass die Gemeinde über ein Nettovermögen verfügt. Der Nettoverschuldungsquotient wurde mit der Umstellung auf HRM2 eingeführt und ist konzeptionell dem Verschuldungsgrad unter HRM1 ähnlich.

Ergebnisse

Bei 73 der 79 Luzerner Gemeinden liegt der Nettoverschuldungsquotient 2025 unter dem Grenzwert von 150 Prozent, womit die Vorgabe als erfüllt gilt (–3 gegenüber Vorjahr). Die Quotienten von 6 Gemeinden liegen hingegen über dem Grenzwert.

Der höchste Nettoverschuldungsquotient beträgt 283,7 Prozent (Gemeinde Eich). Ein tiefer Quotient von bis zu 50 Prozent findet sich bei 52 Luzerner Gemeinden. Bei 35 dieser Gemeinden ist die Nettoschuld negativ (= Nettovermögen). Eine negative Nettoschuld führt zu einem negativen Nettoverschuldungsquotienten. Der tiefste Wert beträgt minus 159,8 Prozent (Gemeinde Flühli).

Der Nettoverschuldungsquotient 2025 über alle Gemeinden beträgt minus 15,8 Prozent. Er hat sich damit gegenüber dem Vorjahr um 2,6 Prozentpunkte weiter in den negativen Bereich verschoben.

Definition

Nettoschuld in Prozent des Fiskalertrags und des Ressourcenausgleichs abzüglich der horizontalen Abschöpfung des Ressourcenausgleichs

Daten