Gemeindefinanzen: Nettobelastung Soziale Sicherheit

Die Tätigkeiten einer Gemeinde können verschiedenen Aufgabenbereichen zugeordnet werden. Zum Aufgabenbereich Soziale Sicherheit gehören die Beiträge an Sozial- und Krankenversicherungen, die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, die Familienzulagen, Leistungen an Arbeitslose, die Sozialhilfe, der soziale Wohnungsbau, das Asylwesen, Hilfsaktionen etc.

Die Nettobelastung zeigt die Kosten dieses Aufgabenbereichs abzüglich der Erträge dieses Aufgabenbereichs. Die Kosten sind davon abhängig, wie umfangreich und wie teuer entsprechende Aufgaben sind. Den Kosten bestimmter Aufgaben können Einnahmen gegenüberstehen. Dies trifft zu, wenn sich andere Gemeinwesen, Private oder Unternehmen mit Beiträgen an einer Aufgabe beteiligen oder Entschädigungen für bezogene Leistungen bezahlen (aufgabenbezogene Transfererträge). Für gewisse Leistungen werden auch Gebühren erhoben oder es werden Waren verkauft (Entgelte). Die nach Abzug der Erträge verbleibenden Kosten werden durch Steuergelder (Fiskalerträge) und frei verwendbare Transfererträge (hauptsächlich Beiträge aus dem Finanzausgleich) bezahlt.

Beobachtete Entwicklung

Bei der sozialen Sicherheit lässt sich seit dem Jahr 2019 (Einführung von HRM2) ein Wachstum der Nettobelastung beobachten. Der Anstieg vom Jahr 2019 auf das Jahr 2020 ist auf Massnahmen der Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR18) zurückzuführen. Ab dem Jahr 2020 beteiligt sich der Kanton nicht mehr an den Kosten der Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. Diese werden stattdessen (nach Abzug des Bundesbeitrags) zu 100 Prozent durch die Gemeinden finanziert.

Im Jahr 2021 nahmen die Gemeinden Rückstellungen für die Rückzahlung von zu viel geleisteten Bundesbeiträgen bei den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV im Jahr 2020 vor. Dies führte zu einem zusätzlichen Mehraufwand im Jahr 2021 und einem Rückgang des Aufwands im Jahr 2022. 2023 und 2024 ist die Nettobelastung pro Einwohner/in in diesem Bereich erneut angestiegen, wobei der Anstieg durch verschiedene Faktoren getrieben wird, unter anderen die Krankenkassen-Prämienverbilligungen, die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und Beiträge an den Kanton für soziale Einrichtungen.

Definition

Die Nettobelastung stellt die einem Aufgabenbereich zugeordneten Aufwände der Erfolgsrechnung abzüglich die dem Aufgabenbereich zuordenbaren Erträge der Erfolgsrechnung dar.

Bei der Nettobelastung der Gemeinden werden die internen Verrechnungen und Umlagen berücksichtigt. Ebenfalls sind die Abschreibungen dem entsprechenden Aufgabenbereich zugeordnet.

Daten

Gemeinderechnungen HRM2: Nettobelastung nach Funktionen (in Franken) seit 2018 (Kanton Luzern)

Gemeinderechnungen HRM2: Nettobelastung nach Funktionen (Gemeindeübersicht)

Aktualisiert: 28. August 2025