Einbürgerungen
Die Einbürgerung ist Ausdruck der staatsbürgerlichen Integration und ermöglicht erst die volle politische Partizipation. Die Einbürgerungsquote widerspiegelt einerseits die Integrationsbereitschaft ausländischer Personen, weil die Einbürgerung mit Auflagen verbunden ist. Anderseits zeigt sich in der Einbürgerungspraxis auch die Bereitschaft der schweizerischen Gesellschaft, ausländische Personen politisch zu integrieren.
Beobachtete Entwicklung
2024 wurden im Kanton Luzern 1'461 Ausländer/innen eingebürgert. Gemessen an der Gesamtzahl der ausländischen mittleren Wohnbevölkerung im Kanton Luzern entspricht dies einer Ziffer von 15,8 Einbürgerungen pro 1'000 Ausländer/innen. Am häufigsten wurden 2024 Bürger/innen von Ländern der Europäischen Union eingebürgert (EU27: 744 Personen), davon am meisten Deutsche (396 Personen). Vergleichsweise häufig erhielten auch Personen aus dem Kosovo (174 Personen) das Schweizer Bürgerrecht. Die Mehrheit der im Jahr 2024 eingebürgerten Personen erhielt das Schweizer Bürgerrecht im ordentlichen Verfahren (81,6%).
Wird das Mittel der drei jüngsten Datenjahre (2022–2024) mit dem Mittel der Datenjahre 2015–2017 verglichen, zeigt sich eine wesentliche Abnahme der Einbürgerungsziffer.
Definition
Die Einbürgerungsziffer setzt die Anzahl der Personen, die in einem bestimmten Kalenderjahr das Schweizer Bürgerrecht erwerben, ins Verhältnis zu je 1'000 Personen der ständigen ausländischen mittleren Wohnbevölkerung. Im Gegensatz zur rohen Einbürgerungsziffer bleibt der Aufenthaltsstatus der ausländischen Wohnbevölkerung unberücksichtigt.
Daten
Kanton Luzern:
Schweiz:
Erwerb des Schweizer Bürgerrechts nach Kanton (BFS)
Analysen
LUSTAT (2025): Migration und Integration 2024
Aktualisiert: 4. August 2026
