Sonderschulung innerhalb der Regelklasse

Kinder und Jugendliche mit einer geistigen, körperlichen, sprachlichen Behinderung oder mit einer Hör-, Seh- oder Verhaltensbehinderung können so sehr beeinträchtigt sein, dass sie eine Sonderschulung benötigen. Diese Sonderschulung erfolgt wenn immer möglich integrativ, das heisst, innerhalb der Regelklasse. Ziel ist die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung der Lernenden.

Beobachtete Entwicklung

Kreis mit Zeichen plus

Im Jahr 2025 besuchen 1'166 Kinder eine integrative Sonderschulung. Der Anteil der Lernenden mit integrativer Sonderschulung gemessen an allen Lernenden mit einer sonderpädagogischen Massnahme beträgt 55,4 Prozent.
Insgesamt verfügen 2'104 Luzerner Schüler/innen über eine sonderpädagogische Massnahme (integrativ oder separativ). Dies sind im Vergleich zum Vorjahr 7,2 Prozent mehr.

Seit 2008 (10,2%) hat die Quote der Lernenden mit integrativer Sonderschulung stetig zugenommen und liegt 2025 über der Zielgrösse.

Angestrebte Entwicklung und Beurteilung

Quadrat mit Zeichen plus

Der Anteil der Lernenden in der integrativen Sonderschulung soll mindestens 49 Prozent betragen.

Die Beurteilung erfolgt aufgrund folgender Kriterien:

Ampel grün

Der beobachtete Anteil der integrativ unterrichteten Sonderschullernenden liegt über der festgelegten Zielgrösse von 49 Prozent. Die Beurteilung fällt entsprechend positiv aus.

Definition

Der Indikator misst den Anteil der Lernenden mit einer integrativen Sonderschulung an der Gesamtzahl der Lernenden mit einer Sonderschulmassnahme. Grundgesamtheit bilden sämtliche Lernende mit einer Sonderschulverfügung, die im Kanton Luzern wohnhaft sind (inkl. Lernende mit Sonderschulbesuch an einer privaten Regelschule).

Daten

Dienststelle Volksschulbildung: Zahlenspiegel

Analysen

LUSTAT (2024): Bildungsbericht des Kantons Luzern – Lernende der obligatorischen Schulstufen

Aktualisiert: 23. April 2026