Sonderschulung innerhalb der Regelklasse
Kinder und Jugendliche mit einer geistigen, körperlichen, sprachlichen Behinderung oder mit einer Hör-, Seh- oder Verhaltensbehinderung können so sehr beeinträchtigt sein, dass sie eine Sonderschulung benötigen. Diese Sonderschulung erfolgt wenn immer möglich integrativ, das heisst, innerhalb der Regelklasse. Ziel ist die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung der Lernenden.
Beobachtete Entwicklung
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Im Jahr 2025 besuchen 1'166 Kinder eine integrative Sonderschulung. Der Anteil der Lernenden mit integrativer Sonderschulung gemessen an allen Lernenden mit einer sonderpädagogischen Massnahme beträgt 55,4 Prozent. Seit 2008 (10,2%) hat die Quote der Lernenden mit integrativer Sonderschulung stetig zugenommen und liegt 2025 über der Zielgrösse. |
Angestrebte Entwicklung und Beurteilung
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Der beobachtete Anteil der integrativ unterrichteten Sonderschullernenden liegt über der festgelegten Zielgrösse von 49 Prozent. Die Beurteilung fällt entsprechend positiv aus. |
Definition
Der Indikator misst den Anteil der Lernenden mit einer integrativen Sonderschulung an der Gesamtzahl der Lernenden mit einer Sonderschulmassnahme. Grundgesamtheit bilden sämtliche Lernende mit einer Sonderschulverfügung, die im Kanton Luzern wohnhaft sind (inkl. Lernende mit Sonderschulbesuch an einer privaten Regelschule).
Daten
Dienststelle Volksschulbildung: Zahlenspiegel
Analysen
LUSTAT (2024): Bildungsbericht des Kantons Luzern – Lernende der obligatorischen Schulstufen
Aktualisiert: 23. April 2026
