Finanzausgleich
Der Finanzausgleich umfasst einen partiellen Ausgleich der unterschiedlichen Einnahmen (Ressourcenausgleich) und Ausgaben der Gemeinden (Lastenausgleich) sowie einen Fonds für Sonderbeiträge. Lastenausgleich erhalten Gemeinden, die in topografischer oder soziodemografischer Hinsicht übermässige finanzielle Belastungen tragen. Die Höhe der Ausgleichsbeiträge ist dabei von Faktoren abhängig, die von den Gemeinden nicht beeinflusst werden können.
Beobachtete Entwicklung
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Seit dem ersten Finanzausgleich nach Inkraftsetzung des Gesetzes über den Finanzausgleich (FAG - SRL Nr. 610) im Jahr 2003 bis zum Finanzausgleich 2021 gehörte die Stadt Luzern zu den Nettoempfängerinnen (ohne Berücksichtigung Härteausgleich AFR18). Seit dem Jahr 2022 ist sie Nettozahlerin. Die Stadt leistet im Jahr 2026 einen Beitrag von 10,5 Millionen Franken zum Finanzausgleich, das entspricht 125,31 Franken pro Einwohnerin und Einwohner. Diese Entwicklung geht im Wesentlichen auf folgende Ursachen zurück: Auslaufende Besitzstände bis zum Finanzausgleich 2024 aus der Fusion mit der Gemeinde Littau, Anpassung des Kostenteilers im Ressourcenausgleich im Rahmen der AFR18 (seit 2020 übernehmen die Gemeinden 47% anstelle von 25% des Mittelbedarfs), Aufhebung der reduzierten Abschöpfung für Zentrumsgemeinden ab dem Finanzausgleich 2026 und die Zunahme des Mittelbedarfs für die Mindestausstattung. Zudem gewinnt die Stadt Luzern beim Finanzausgleich 2026 erneut an Ressourcenstärke. Der Ressourcenindex 2026 der Stadt Luzern ist mit 143,66 Punkten der höchste Wert seit der Fusion mit der Gemeinde Littau. Die Stadt Luzern erhält Beiträge aus dem Sozial- und Infrastrukturlastenausgleich. Insgesamt stiegen diese Beiträge um 7,8 Millionen Franken an. Wird das Mittel der drei jüngsten Datenjahre (2024–2026) mit dem Mittel der Datenjahre 2017–2019 verglichen, zeigt sich, dass die Stadt Luzern von der Nettoempfängerin zur Nettozahlerin geworden ist. |
Definition
Ressourcenausgleich: Finanzen fliessen vom Kanton und den finanzstarken Gemeinden in ein Ausgleichsgefäss und werden dann an die finanzschwächeren Gemeinden verteilt.
Lastenausgleich: Es gibt Gemeinden, die überdurchschnittliche Kosten aufweisen und diese nicht selber beeinflussen können wie etwa die topografische Lage oder die Bevölkerungsstruktur. Durch die finanziellen Mittel vom Kanton werden diese Gemeinen entlastet.
Daten
Stadt Luzern:
Gemeindefinanzen: Finanzausgleich seit 2003
Kanton Luzern:
Gemeindefinanzen: Finanzausgleich seit 2003 (PDF-Broschüre)
Gemeindeübersicht Kanton Luzern:
Gemeindefinanzen: Finanzausgleich seit 2003
Aktualisiert: 10. Juni 2025
