Selbstfinanzierungsgrad

Der Selbstfinanzierungsgrad gibt an, welchen Anteil ihrer Nettoinvestitionen eine Gemeinde aus eigenen Mitteln finanzieren kann. Der Selbstfinanzierungsgrad soll gemäss Verordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) im Durchschnitt von 5 Jahren mindestens 80 Prozent erreichen, wenn die Nettoschuld pro Einwohner/in mehr als 1'500 Franken beträgt (ab Version vom 01.04.2022). Der Selbstfinanzierungsgrad wird über 5 Jahre berechnet, da die jährlichen Werte insbesondere in kleinen Gemeinden erheblichen Schwankungen unterliegen. Für die Berechnung des Durchschnitts wird, wo nötig, auf HRM1-Daten zurückgegriffen (trifft auf den 5-Jahres-Durchschnitt des Selbstfinanzierungsgrads der Jahre 2019 bis 2022 zu).

Ergebnisse

Im Rechnungsjahr 2022 weisen 9 der 80 Luzerner Gemeinden einen Selbstfinanzierungsgrad über 5 Jahre von unter 80 Prozent und eine Nettoschuld pro Einwohner/in über 1'500 Franken aus. Damit können sie die Vorgaben bei dieser Kennzahl nicht einhalten. Einen Selbstfinanzierungsgrad von unter 80 Prozent, jedoch verbunden mit einer Nettoschuld von weniger als 1'500 Franken, weisen 8 Gemeinden aus. Für diese Gemeinden ist damit der Grenzwert nicht von Bedeutung.

Einen Selbstfinanzierungsgrad über 5 Jahre von 100 Prozent und mehr weisen 51 Gemeinden aus. Darunter sind 30 Gemeinden mit einem hohen Selbstfinanzierungsgrad von 150 Prozent und mehr. Ein Selbstfinanzierungsgrad von über 100 Prozent ermöglicht einer Gemeinde einen Schuldenabbau. Im kantonalen Durchschnitt liegt diese Kennzahl 2022 bei 121,1 Prozent. Das sind 8,2 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr.

Spezialfälle

Bei negativer Selbstfinanzierung wird in oben stehendem Kartogramm der Selbstfinanzierungsgrad negativ ausgewiesen. Der Grenzwert gilt in diesem Fall als nicht eingehalten, wenn zusätzlich die Nettoschuld pro Einwohner/in mehr als das kantonale Mittel beträgt. Bei negativen Nettoinvestitionen und gleichzeitig positiver Selbstfinanzierung gilt der Grenzwert als eingehalten. In diesem Fall findet sich die entsprechende Gemeinde im Kartogramm dunkelgrau eingefärbt. Bei sehr tiefen, positiven Nettoinvestitionen kann der Selbstfinanzierungsgrad auf über 1'000 Prozent steigen.

Definition

Selbstfinanzierung in Prozent der Nettoinvestitionen.

Selbstfinanzierung: Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung plus Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen und Investitionsbeiträgen, zuzüglich dem Saldo aus Einlagen in und Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen, sowie dem Saldo aus Wertberichtigungen auf Anlagen, Darlehen und Beteiligungen und weiterer Konten. Ausserdem werden die Entnahmen aus dem Eigenkapital abgezogen sowie der Zins und die Amortisation von Pensionskassenverpflichtungen dazugezählt. Für eine detaillierte Aufstellung der Berechnung der Selbstfinanzierung vgl. die Definition der Finanzkennzahlen im Handbuch zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (Kapitel 2.1.2 Finanzkennzahlen).

Nettoinvestitionen: Saldo zwischen Investitionsausgaben und -einnahmen.

Daten