Inanspruchnahme der stationären Pflege
Die Inanspruchnahmerate setzt die Anzahl der Luzerner Alters- und Pflegeheimbewohner/innen ab 65 Jahren ins Verhältnis zur gleichaltrigen Luzerner Bevölkerung. Sie zeigt auf, wie gross der Bedarf der Bevölkerung an stationärer Langzeitpflege ist.
Beobachtete Entwicklung
Im Jahr 2023 lebten 4'530 Luzerner/innen ab 65 Jahren in einem inner- oder ausserkantonalen Alters- und Pflegeheim. Die standardisierte Inanspruchnahmerate in der stationären Pflege lag bei 5,1 Bewohner/innen pro 100 Einwohner/innen ab 65 Jahren.
Bei den Frauen lag die standardisierte Inanspruchnahme bei 5,9 Bewohnerinnen pro 100 Einwohnerinnen, bei den Männern lag sie bei 4,3 Bewohnern pro 100 Einwohnern. Mit zunehmendem Alter steigt die Inanspruchnahme der stationären Pflege.
Definition
Die Inanspruchnahmerate in der stationären Pflege ergibt sich aus der Anzahl Alters- und Pflegeheimbewohner/innen (nur Langzeitaufenthalt) ab 65 Jahren pro 100 Einwohner/innen ab 65 Jahren. Berücksichtigt werden Bewohner/innen mit Wohnort Kanton Luzern vor ihrem Eintritt ins Alters- oder Pflegeheim (Stichtag 31. Dezember). Da sich Alters- und Geschlechtsstrukturen über die Zeit hinweg unterscheiden können, wurde anhand einer theoretischen Standardbevölkerung eine Standardisierung nach Alter und Geschlecht durchgeführt.
Daten
Luzern:
Schweiz:
Inanspruchnahmerate von Alters- und Pflegeheimen (OBSAN)
Analysen
OBSAN (2022): Bedarf an Alters- und Langzeitpflege in der Schweiz
Aktualisiert: 23. Oktober 2025
