Erwerbslosigkeit

Als erwerbslos gelten Personen, die nicht erwerbstätig sind, jedoch nach einer Arbeit suchen und kurzfristig verfügbar sind, um eine Tätigkeit aufzunehmen. Die Kennzahl gibt einen Hinweis auf das ungenutzte Arbeitspotenzial beziehungsweise das Ungleichgewicht zwischen nachgefragter Arbeitsleistung und Arbeitskräftepotenzial, das im Kanton Luzern besteht. Eine erwerbslose Person ist – anders als eine arbeitslose Person – nicht zwingend bei einer Regionalen Arbeitsvermittlungsstelle (RAV) gemeldet.

Beobachtete Entwicklung

Die Erwerbslosenquote liegt im Jahr 2024 im Kanton Luzern unverändert bei 3,1 Prozent.

Die Erwerbslosenquote der Zentralschweiz liegt 2024 mit 3,1 Prozent auf gleichem Niveau wie diejenige im Kanton Luzern. Die gesamtschweizerische Erwerbslosenquote ist mit 5,0 Prozent hingegen deutlich höher und ist gegenüber dem Vorjahr um 0,4 Prozentpunkte gestiegen.

Definition

Die Erwerbslosenquote bezeichnet die Anzahl Erwerbslose im Verhältnis zur Anzahl Erwerbspersonen. Als erwerbslos gelten im Rahmen der Strukturerhebung Personen im Alter ab 15 Jahren, die nicht erwerbstätig sind, aktiv eine Stelle suchen und sofort verfügbar sind. Eine Registrierung bei einem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) wird nicht vorausgesetzt. Die Erwerbslosenquote richtet sich nach der Definition des Internationalen Arbeitsamtes (ILO) und ist international vergleichbar.

Daten

Kanton Luzern:

Erwerbslose nach Geschlecht, Alter, Nationalität und Ausbildungsniveau

Schweiz:

Erwerbslose gemäss ILO (BFS)

Aktualisiert: 16. April 2026