Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen pro Einwohner/in
Die Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen pro Einwohner/in zeigt die Pro-Kopf-Verschuldung des steuerfinanzierten Finanzhaushalts, also ohne Spezialfinanzierungen und nach Abzug des Finanzvermögens. Die Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen soll gemäss Verordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) 3'000 Franken nicht übersteigen (ab Version vom 1.4.2022).
Die Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen pro Einwohner/in ist eine mit HRM2 eingeführte Finanzkennzahl. Von den Nettoschulden werden zusätzlich die Verwaltungsvermögen von Spezialfinanzierungen abgezogen sowie Verpflichtungen gegenüber Spezialfinanzierungen addiert bzw. Vorschüsse subtrahiert.
Ergebnisse
Bei 61 der 79 Luzerner Gemeinden liegt 2025 die Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen pro Einwohner/in unter dem Grenzwert von 3'000 Franken, womit die Vorgabe als erfüllt gilt (–3 gegenüber Vorjahr). Bei 18 Gemeinden liegt die Nettoschuld hingegen über dem Grenzwert.
Die höchste Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen pro Einwohner/in liegt bei 11'695 Franken (Gemeinde Eich). Negative Nettoschulden (= Nettovermögen) ohne Spezialfinanzierungen weisen 24 Gemeinden aus (–2 gegenüber Vorjahr). Das höchste Nettovermögen ohne Spezialfinanzierungen pro Einwohner/in beträgt 8'860 Franken (Gemeinde Meggen).
Das kantonale Mittel der Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen pro Einwohner/in hat 2025 gegenüber dem Vorjahr abgenommen (–118 Fr.) und kommt auf 29 Franken zu liegen.
Definition
Nettoschuld abzüglich der Verwaltungsvermögen von Spezialfinanzierungen zuzüglich der Verpflichtungen und abzüglich der Vorschüsse gegenüber Spezialfinanzierungen, geteilt durch die ständige Wohnbevölkerung
