Zinsbelastungsanteil

Der Zinsbelastungsanteil sagt aus, welcher Anteil des laufenden Ertrags durch den Zinsaufwand gebunden ist. Je tiefer der Wert, desto grösser der Handlungsspielraum. Gemäss Verordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) soll der Zinsbelastungsanteil 4 Prozent nicht übersteigen. Der Zinsbelastungsanteil ist konzeptionell dem Zinsbelastungsanteil I unter HRM1 ähnlich. Unter HRM2 werden allerdings nur noch die Zinsaufwände und Zinserträge berücksichtigt und keine Vermögenserträge mehr.

Ergebnisse

Im Rechnungsjahr 2022 erfüllen erneut alle Luzerner Gemeinden die Vorgaben zum Zinsbelastungsanteil. Die grosse Mehrheit weist einen Zinsbelastungsanteil zwischen 0 und 2 Prozent aus. Das kantonale Mittel liegt bei gut 0,4 Prozent und damit geringfügig tiefer als im Vorjahr mit knapp 0,5 Prozent. Den höchsten Zinsbelastungsanteil weist mit 1,99 Prozent die Gemeinde Rain aus. 21 Gemeinden weisen keine oder eine negative Zinsbelastung aus – 6 Gemeinden mehr als im Vorjahr.

Definition

Nettozinsaufwand in Prozent des laufenden Ertrags.

Nettozinsaufwand: Zinsaufwand abzüglich Zinsertrag.

Laufender Ertrag: Summe der Erträge des laufenden Jahres ohne durchlaufende Beiträge und interne Verrechnungen und Umlagen.

Daten