Finanzkennzahlen Gemeinden
Die acht Finanzkennzahlen der Gemeinden zeigen auf, wie sich die kommunalen Haushalte entwickeln. Sie dienen der Bevölkerung und den Behörden in Gemeinden und Kanton als Steuerungs- und Kontrollinstrumente. Der Regierungsrat definiert in Zusammenarbeit mit den Gemeinden für alle Finanzkennzahlen Bandbreiten, innerhalb derer eine gesunde Entwicklung der kommunalen Finanzhaushalte sichergestellt ist. Die Definition der geltenden Finanzkennzahlen, deren Grenzwerte wie auch das Vorgehen bei deren Übertretung schreibt die Verordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) vor. Liegen kommunale Finanzkennzahlen ausserhalb der definierten Bandbreite, hat der Gemeinderat diese Abweichung zu begründen und nötigenfalls Korrekturmassnahmen aufzuzeigen bzw. umzusetzen.
Die Finanzkennzahlen werden jährlich auf Basis der Jahresrechnungen der Gemeinden aktualisiert. Die für ihre Berechnung benötigten Bevölkerungszahlen stammen aus der Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP) des Bundesamts für Statistik.
Definition und Aussagekraft der acht Kennzahlen finden sich je unter den einzelnen Kennzahlen beschrieben (siehe Navigation links).
Anzahl nicht erfüllter Grenzwerte steigend
Im jeweiligen Kantonsmittel werden im Rechnungsjahr 2025 die Vorgaben der acht Finanzkennzahlen gut eingehalten. Die einzelnen Kantonsmittel entwickeln sich jedoch nicht einheitlich. Bei den Kennzahlen Zinsbelastungsanteil, Kapitaldienstanteil und Bruttoverschuldungsanteil liegt der Mittelwert fast gleichauf mit dem Vorjahreswert. Die Nettoverschuldung (mit und ohne Spezialfinanzierungen) ist im Kantonsmittel weiter rückläufig, was eine positive Entwicklung bei den drei Kennzahlen Nettoverschuldungsquotient sowie Nettoschuld pro Einwohner/in mit und ohne Spezialfinanzierungen nach sich zieht. Bei den übrigen zwei Kennzahlen, Selbstfinanzierungsgrad und Selbstfinanzierungsanteil, hat sich das Kantonsmittel etwas verschlechtert.
Von den 79 Luzerner Gemeinden erfüllen 49 alle Vorgaben der Finanzkennzahlen vollständig. Das sind 4 Gemeinden weniger als im Vorjahr. Die Anzahl der nicht erfüllten Grenzwerte hat bei den Gemeinden um 27 auf neu 93 zugenommen.
30 Gemeinden halten 2025 die Vorgaben von mindestens 1 Kennzahl nicht ein. 24 Gemeinden erfüllen die Vorgaben von 2 oder mehr Kennzahlen nicht. Maximal werden die Vorgaben von 6 der 8 Kennzahlen nicht eingehalten (Gemeinden Eich, Schenkon, Schlierbach).
Von den fünf bevölkerungsstärksten Luzerner Gemeinden halten 2025 Luzern, Kriens und Horw alle Vorgaben der Finanzkennzahlen ein. Emmen erfüllt die Kennzahlen Nettoschuld mit und ohne Spezialfinanzierungen sowie Selbstfinanzierungsanteil nicht. Ebikon kann die Vorgaben der Kennzahlen Selbstfinanzierungsgrad über 5 Jahre, Nettoschuld pro Einwohner/in und Selbstfinanzierungsanteil nicht einhalten.
Einzig Zinsbelastungsanteil vollständig eingehalten
Die Vorgabe bei der Kennzahl Zinsbelastungsanteil wird von allen 79 Luzerner Gemeinden vollständig eingehalten. Der Grenzwert bei der Kennzahl Kapitaldienstanteil wird von 78 Gemeinden eingehalten. Grossmehrheitlich eingehalten werden die Grenzwerte der Kennzahlen Bruttoverschuldungsanteil und Nettoverschuldungsquotient. 5 bzw. 6 Gemeinden liegen über der definierten Höchstgrenze.
Die Nettoschuld pro Einwohner/in liegt bei 19 Gemeinden über dem Grenzwert und die Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen pro Einwohner/in bei 18 Gemeinden. Bei 22 Gemeinden liegt die Kennzahl Selbstfinanzierungsgrad über 5 Jahre ausserhalb der Vorgaben. Bei dieser Kennzahl liegen zwar insgesamt 34 Gemeinden unter dem definierten Grenzwert, dieser ist jedoch nur relevant, wenn die Nettoschuld pro Einwohner/in mehr als 1'500 Franken beträgt. Analog verhält es sich mit dem Selbstfinanzierungsanteil, bei dem die gleiche Nebenbedingung gilt: Bei 49 Gemeinden liegt diese Kennzahl 2025 zwar unter dem Grenzwert, aber unter Berücksichtigung der Nebenbedingung sind es noch 22 Gemeinden, welche die Vorgaben nicht einhalten. Damit sind der Selbstfinanzierungsgrad und der Selbstfinanzierungsanteil die am schlechtesten eingehaltenen Kennzahlen im Rechnungsjahr 2025.
Finanzkennzahlen nach HRM2
In den Rechnungsjahren 2018 und 2019 fand die Umstellung vom harmonisierten Rechnungslegungsmodell 1 (HRM1) auf HRM2 statt. Mit HRM2 wurden neue Finanzkennzahlen eingeführt (Bruttoverschuldungsanteil und Nettoschuld pro Einwohner/in ohne Spezialfinanzierungen). Der Zinsbelastungsanteil II wird unter HRM2 nicht mehr verwendet. Der Verschuldungsgrad wird mit dem rechnerisch ähnlichen Nettoverschuldungsquotienten weitergeführt. Zudem wurden die Berechnungsmethoden der Finanzkennzahlen angepasst.
