Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen pro Einwohner/in

Die Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen pro Einwohner/in zeigt die Pro-Kopf-Verschuldung des steuerfinanzierten Finanzhaushalts, also ohne Spezialfinanzierungen und nach Abzug des Finanzvermögens. Die Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen soll gemäss Verordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) 3'000 Franken nicht übersteigen (ab Version vom 1.4.2022).

Die Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen pro Einwohner/in ist eine mit HRM2 eingeführte Finanzkennzahl. Von den Nettoschulden werden zusätzlich die Verwaltungsvermögen von Spezialfinanzierungen abgezogen sowie Verpflichtungen gegenüber Spezialfinanzierungen addiert bzw. Vorschüsse subtrahiert.

Ergebnisse

63 der 80 Luzerner Gemeinden liegen 2023 mit ihrer Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen pro Einwohner/in unter dem Grenzwert von 3'000 Franken und erfüllen damit die Vorgaben. 17 Gemeinden liegen über dem Grenzwert. Die höchste Nettoverschuldung ohne Spezialfinanzierungen pro Einwohner/in weisen Knutwil (7'560 Fr.), Doppleschwand (5'484 Fr.) und Schlierbach (5'298 Fr.) aus. Negative Nettoschulden (= Nettovermögen) ohne Spezialfinanzierungen können 29 Gemeinden vorweisen. Über das höchste Nettovermögen ohne Spezialfinanzierungen pro Einwohner/in verfügt Vitznau mit 9'870 Franken. Das kantonale Mittel der Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen pro Einwohner/in hat auch 2023 weiter abgenommen und kommt auf 510 Franken zu liegen.

Definition

Nettoschuld abzüglich der Verwaltungsvermögen von Spezialfinanzierungen zuzüglich der Verpflichtungen und abzüglich der Vorschüsse gegenüber Spezialfinanzierungen, geteilt durch die ständige Wohnbevölkerung

Daten