Fiskalertrag pro Kopf

Bund, Kantone und Gemeinden erheben Steuern. Diese Einnahmen werden verwendet, um die den öffentlichen Körperschaften übertragenen Aufgaben zu finanzieren. Der Fiskalertrag pro Kopf entspricht dem Ertrag aus den direkten Steuern der natürlichen und juristischen Personen, der Sondersteuern und der Besitz- und Aufwandsteuern.

Beobachtete Entwicklung

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Im Jahr 2025 nahm die Stadt Luzern pro Einwohner/in 6'427 Franken an Fiskalerträgen ein. Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Abnahme um 127 Franken. Der Anteil der Steuern der natürlichen Personen an den Fiskalerträgen 2025 betrug 50,3 Prozent (Gemeinden insgesamt: 70,1%), derjenige der juristischen Personen 41,2 Prozent (Gemeinden insgesamt: 23,2%).

Wird das Mittel der drei jüngsten Jahre (2023–2025) mit dem Mittel der Jahre (2016–2018) verglichen, zeigt sich eine Zunahme der Fiskalerträge pro Einwohner/in.

Definition

HRM2: Der Fiskalertrag entspricht dem Ertrag der direkten Steuern der natürlichen und juristischen Personen, der Sondersteuern und der Besitz- und Aufwandsteuern. Zu den Sondersteuern werden die Grundstückgewinnsteuern, Handänderungssteuern, Erbschaftssteuern und Nachkommenserbschaftssteuern gerechnet.

HRM1: Dem Fiskalertrag gemäss HRM2 entsprechen in HRM1 die Erträge aus den Einkommens- und Vermögenssteuern, den Sondersteuern gemäss HRM1 (Personalsteuern und Liegenschaftssteuern), den Vermögensgewinnsteuern (Grundstückgewinnsteuern und Lotteriegewinnsteuern), den Handänderungssteuern, den Erbschaftssteuern und den Besitz- und Aufwandssteuern. Die Personalsteuern werden unter HRM2 zu den direkten Steuern gezählt. Die Liegenschaftssteuern wurden im Jahr 2015 abgeschafft. Die Eingänge abgeschriebener Sondersteuern wurden unter HRM1 unter den Einkommens- und Vermögenssteuern verbucht und unter HRM2 neu unter den Sondersteuern.

Daten

Stadt Luzern:

Fiskalertrag nach Arten (in Franken) seit 2018

Kanton Luzern:

Fiskalertrag nach Arten (in Franken) seit 2018

Aktualisiert: 20. August 2026