Kantonsfinanzen: Nettobelastung Soziale Sicherheit
Die Tätigkeiten des Kantons können verschiedenen Aufgabenbereichen zugeordnet werden. Zum Aufgabenbereich Soziale Sicherheit gehören Sozialversicherungen, das Asyl- und Flüchtlingswesen, soziale Einrichtungen, berufliche und soziale Integration etc.
Die Nettobelastung zeigt die Kosten dieses Aufgabenbereichs abzüglich der Erträge dieses Aufgabenbereichs. Die Kosten sind davon abhängig, wie umfangreich und wie teuer entsprechende Aufgaben sind. Den Kosten bestimmter Aufgaben können Einnahmen gegenüberstehen. Dies trifft zu, wenn sich andere Gemeinwesen, Private oder Unternehmen mit Beiträgen an einer Aufgabe beteiligen oder Entschädigungen für bezogene Leistungen bezahlen (aufgabenbezogene Transfererträge). Für gewisse Leistungen werden auch Gebühren erhoben oder es werden Waren verkauft (Entgelte). Die nach Abzug der Erträge verbleibenden Kosten werden durch Steuergelder (Fiskalerträge) und frei verwendbare Transfererträge (hauptsächlich Beiträge aus dem Finanzausgleich) bezahlt.
Beobachtete Entwicklung
Seit 2015 zeigt sich im Aufgabenbereich Soziale Sicherheit mehrheitlich eine Abnahme der Nettobelastung pro Einwohner/in (von 463 Fr. im Jahr 2015 auf 281 Fr. im Jahr 2023). Seit 2018 beteiligt sich der Kanton nicht mehr an der Finanzierung der Ergänzungsleistungen zu einer AHV-Rente und seit 2020 auch nicht mehr an den Ergänzungsleistungen zu einer IV-Rente (als Massnahme der Aufgaben und Finanzreform 18 (AFR18)). Der bisherige Kantonsanteil wurde von den Gemeinden übernommen. 2024 ist allerdings wieder ein Anstieg auf 341 Franken zu verzeichnen. Den grössten Zuwachs gegenüber dem Vorjahr wies der Bereich Sozialhilfe aus, womit dessen Rückgang vom Vorjahr wieder kompensiert wurde.
Definition
Die Nettobelastung stellt die einem Aufgabenbereich zugeordneten Aufwände der Erfolgsrechnung abzüglich die dem Aufgabenbereich zuordenbaren Erträge der Erfolgsrechnung dar.
Bei der Nettobelastung des Kantons werden im Gegensatz zu den Gemeinden die internen Verrechnungen und Umlagen nicht berücksichtigt. Damit sind auch die Abschreibungen nicht enthalten, da diese (im Gegensatz zu den Gemeinden unter HRM2) zentral dem Aufgabenbereich Finanzen und Steuern zugeordnet und erst anschliessend auf die Aufgabenbereiche umgelegt werden.
Daten
Kantonsfinanzen: Nettobelastung nach Hauptfunktionen seit 1990
Aktualisiert: 20. August 2026
