Zinsbelastungsanteil

Der Zinsbelastungsanteil sagt aus, welcher Anteil des laufenden Ertrags durch den Zinsaufwand gebunden ist. Je tiefer der Wert, desto grösser der Handlungsspielraum. Gemäss Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) soll der Zinsbelastungsanteil 4 Prozent nicht übersteigen. Der Zinsbelastungsanteil ist konzeptionell dem Zinsbelastungsanteil I unter HRM1 ähnlich. Unter HRM2 werden allerdings nur noch die Zinsaufwände und Zinserträge berücksichtigt und keine Vermögenserträge mehr.

Ergebnisse

Die Vorgaben zum Zinsbelastungsanteil erfüllen auch im Rechnungsjahr 2021 wiederum alle Luzerner Gemeinden. Die grosse Mehrheit weist einen Zinsbelastungsanteil zwischen 0 und 2 Prozent aus. Das kantonale Mittel liegt bei knapp 0,5 Prozent. Im Vorjahr hatte dieser Wert noch bei leicht über 0,5 Prozent gelegen. Mit einem Zinsbelastungsanteil von über 2 Prozent sieht sich einzig die Gemeinde Rain konfrontiert (2,2%). 15 Gemeinden weisen keine oder eine negative Zinsbelastung aus. Neu zu dieser Gruppe hinzugekommen ist Hildisrieden. Nicht mehr zu dieser Gruppe gehören Triengen und Wikon mit einem neu leicht positiven Zinsbelastungsanteil von 0,01 bzw. 0,02 Prozent.

Definition

Nettozinsaufwand in Prozent des laufenden Ertrags.

Nettozinsaufwand: Zinsaufwand abzüglich Zinsertrag.

Laufender Ertrag: Summe der Erträge des laufenden Jahres ohne durchlaufende Beiträge und interne Verrechnungen und Umlagen.

Daten