Staatliche Transferleistungen

Im System der sozialen Sicherheit stellen bedarfsabhängige staatliche Transferleistungen die Grundversorgung sicher, wenn diese in Folge von Lebensereignissen nicht durch Eigenleistung oder Sozialversicherungen abgedeckt sind. Staatliche Transferleistungen haben vor allem für Haushalte von Einelternfamilien (Prämienverbilligungen, Alimentenbevorschussung und wirtschaftliche Sozialhilfe) und von Rentner/innen (Ergänzungsleistungen und Prämienverbilligungen) eine grosse Bedeutung. Bedarfsabhängige Transferleistungen sollen dazu dienen, allen Mitgliedern der Gesellschaft ein Leben in Würde zu ermöglichen. Der Indikator zeigt den Anteil der bedarfsabhängigen Sozialleistungen am gesamten Haushaltseinkommen. Er gibt Hinweise auf prekäre Lebenssituationen, kann aber auch auf allfällige strukturelle Ungleichheiten hinweisen.

Beobachtete Entwicklung

Kreis mit Pfeil nach oben

Im Jahr 2023 machen die bedarfsabhängigen Sozialleistungen durchschnittlich 2,8 Prozent des Einkommens der Luzerner Haushalte aus. Wird der Durchschnitt der drei jüngsten Datenjahre (2021–2023) mit dem Durchschnitt der Datenjahre 2014–2016 verglichen, zeigt sich eine wesentliche Zunahme. Bei Einelternfamilien ist 2023 der Anteil der bedarfsabhängigen Sozialleistungen am Einkommen mit 9,6 Prozent am höchsten. Einpersonenhaushalte weisen mit 4,7 Prozent ebenfalls einen überdurchschnittlich hohen Anteil auf. Bei kinderlosen Paaren machen die bedarfsabhängigen Sozialleistungen mit 1,1 Prozent den geringsten Einkommensanteil aller Haushaltstypen aus.

Angestrebte Entwicklung und Beurteilung

Quadrat mit Pfeil nach unten

Die Sozialhilfe bezweckt gemäss Sozialhilfegesetz, der Hilfebedürftigkeit vorzubeugen, deren Folgen nach Möglichkeit zu beseitigen oder zu mildern und die Selbsthilfe der Hilfebedürftigen zu fördern.

Wünschenswert ist eine Abnahme der staatlichen Transferleistungen.

Die Beurteilung erfolgt aufgrund folgender Kriterien:

Ampel rot

Die beobachtete Zunahme wird negativ beurteilt. Erwünscht wäre eine Abnahme.

Definition

Der Indikator weist diejenigen Einkommensanteile der Privathaushalte aus, die aus bedarfsabhängigen Sozialleistungen (Ergänzungsleistungen, individuelle Prämienverbilligungen, Stipendien, Wirtschaftliche Sozialhilfe, Alimentenbevorschussung, Mutterschaftsbeihilfe (bis 2016) und Hilflosenentschädigungen) stammen.

Bis 2013 sind die individuellen Prämienverbilligungen in den Transferleistungen und im Haushaltseinkommen enthalten. Seit 2014 werden die Prämienverbilligungen durch den Versicherer direkt von der Prämienrechnung abgezogen und werden daher nicht mehr als Einkommensquelle berücksichtigt.

Analysen

LUSTAT (2024): Wohlstand und Armut im Kanton Luzern

LUSTAT (2021): Sozialbericht des Kantons Luzern 2021

Aktualisiert: 9. Juli 2026