Staatliche Transferleistungen
Im System der sozialen Sicherheit stellen bedarfsabhängige staatliche Transferleistungen die Grundversorgung sicher, wenn diese in Folge von Lebensereignissen nicht durch Eigenleistung oder Sozialversicherungen abgedeckt sind. Staatliche Transferleistungen haben vor allem für Haushalte von Alleinerziehenden (Prämienverbilligungen, Alimentenbevorschussung und wirtschaftliche Sozialhilfe) und von Rentnerinnen und Rentnern (Ergänzungsleistungen und Prämienverbilligungen) eine grosse Bedeutung. Bedarfsabhängige Transferleistungen sollen dazu dienen, allen Mitgliedern der Gesellschaft ein Leben in Würde zu ermöglichen. Der Indikator zeigt den Anteil der bedarfsabhängigen Sozialleistungen am gesamten Haushaltseinkommen. Er gibt Hinweise auf prekäre Lebenssituationen, kann aber auch auf allfällige strukturelle Ungleichheiten hinweisen.
Beobachtete Entwicklung
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Im Jahr 2022 machen die bedarfsabhängigen Sozialleistungen durchschnittlich 2,8 Prozent des Einkommens der Luzerner Haushalte aus. Wird der Durchschnitt der drei jüngsten Datenjahre (2020–2022) mit dem Durchschnitt der drei ersten Datenjahre (2013–2015) verglichen, zeigt sich eine wesentliche Abnahme. Bei den Alleinerziehenden ist im Jahr 2022 der Anteil der bedarfsabhängigen Sozialleistungen am Einkommen mit 10,1 Prozent am höchsten. Einpersonenhaushalte weisen mit 4,7 Prozent ebenfalls einen überdurchschnittlich hohen Anteil auf. Paare ohne Kind haben mit 1,1 Prozent den geringsten Anteil aller Haushaltstypen. |
Angestrebte Entwicklung und Beurteilung
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Die beobachtete Abnahme wird entsprechend positiv beurteilt. |
Definition
Der Indikator weist diejenigen Einkommensanteile der Privathaushalte aus, die aus bedarfsabhängigen Sozialleistungen (Ergänzungsleistungen, individuelle Prämienverbilligungen, Stipendien, Wirtschaftliche Sozialhilfe, Alimentenbevorschussung, Mutterschaftsbeihilfe (bis 2016) und Hilflosenentschädigungen) stammen.
Bis 2013 sind die individuellen Prämienverbilligungen in den Transferleistungen und im Haushaltseinkommen enthalten. Seit 2014 werden die Prämienverbilligungen durch den Versicherer direkt von der Prämienrechnung abgezogen und werden daher nicht mehr als Einkommensquelle berücksichtigt.
Analysen
LUSTAT (2024): Wohlstand und Armut im Kanton Luzern
LUSTAT (2021): Sozialbericht des Kantons Luzern 2021
Aktualisiert: 25. Juni 2025
