Nettoschuld pro Einwohner/in
Die Nettoschuld pro Einwohner/in zeigt die Pro-Kopf-Verschuldung nach Abzug des Finanzvermögens. Die Nettoschuld soll gemäss Verordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) 2'500 Franken nicht übersteigen (ab Version vom 1.4.2022). Ein negativer Wert bedeutet, dass eine Gemeinde über ein Nettovermögen verfügt und somit keine Nettoschulden aufweist.
Ergebnisse
Bei 60 der 79 Luzerner Gemeinden liegt 2025 die Nettoschuld pro Einwohner/in unter dem Grenzwert von 2'500 Franken, womit die Vorgabe als erfüllt gilt (–7 gegenüber Vorjahr). Bei 19 Gemeinden liegt die Nettoschuld hingegen über dem Grenzwert.
Die höchste Verschuldung pro Einwohner/in beträgt 10'613 Franken (Gemeinde Eich). Gänzlich frei von Schulden und teils in Besitz von hohen Nettovermögen sind 35 Gemeinden (–2 gegenüber Vorjahr). Das höchste Nettovermögen pro Einwohner/in beträgt 9'177 Franken (Gemeinde Meggen).
Das kantonale Mittel der Nettoschuld ist weiter gesunken (–140 Fr. gegenüber Vorjahr). Mit minus 728 Franken pro Einwohner/in entspricht es einem Nettovermögen.
Definition
Nettoschuld geteilt durch die ständige Wohnbevölkerung
