AHV-Rentner/innen

Durch die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) soll bei Wegfall des Erwerbseinkommens infolge von Alter oder Tod der Existenzgrundbedarf gedeckt werden. Mit dem Erreichen der festgelegten Altersgrenze wird der Anspruch auf eine Altersrente begründet. Beim Tod des Ehegatten oder eines Elternteils haben Versicherte Anrecht auf eine Hinterlassenenrente in Form einer Witwen-, Witwer- oder Waisenrente. Die AHV bildet zusammen mit der Invalidenversicherung (IV) die erste bzw. die staatliche Säule.

Beobachtete Entwicklung

2024 bezogen im Kanton Luzern 84'529 Personen eine Altersrente (+2,8% gegenüber Vorjahr). 815 Personen bezogen eine Zusatzrente (+1,9%), 3'102 Personen eine Hinterlassenenrente (–2,5%).

Definition

Anzahl Personen, die mindestens einmal im Kalenderjahr eine Altersrente der AHV bezogen.

Daten

Kanton Luzern:

Kennzahlen der sozialen Sicherheit

Schweiz:

AHV-Statistik

Analysen

BFS (2025): AHV-Statistik 2024

Aktualisiert: 15. September 2025