AHV-Rentner/innen
Durch die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) soll bei Wegfall des Erwerbseinkommens infolge von Alter oder Tod der Existenzgrundbedarf gedeckt werden. Mit dem Erreichen der festgelegten Altersgrenze wird der Anspruch auf eine Altersrente begründet. Beim Tod des Ehegatten oder eines Elternteils haben Versicherte Anrecht auf eine Hinterlassenenrente in Form einer Witwen-, Witwer- oder Waisenrente. Die AHV bildet zusammen mit der Invalidenversicherung (IV) die erste bzw. die staatliche Säule.
Beobachtete Entwicklung
2024 bezogen im Kanton Luzern 84'529 Personen eine Altersrente (+2,8% gegenüber Vorjahr). 815 Personen bezogen eine Zusatzrente (+1,9%), 3'102 Personen eine Hinterlassenenrente (–2,5%).
Definition
Anzahl Personen, die mindestens einmal im Kalenderjahr eine Altersrente der AHV bezogen.
Daten
Kanton Luzern:
Kennzahlen der sozialen Sicherheit
Schweiz:
Analysen
BFS (2025): AHV-Statistik 2024
Aktualisiert: 15. September 2025
