Betreuungsverhältnis obligatorische Schulstufen
Das Betreuungsverhältnis gibt Hinweise zu den Unterrichtsbedingungen auf den obligatorischen Schulstufen. Es wird von politischen Entscheiden bezüglich Klassengrösse sowie durch die Organisation der Ausbildung beeinflusst.
Beobachtete Entwicklung
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Im Jahr 2025 werden im Kanton Luzern an den öffentlichen Schulen der obligatorischen Schulstufen 13,2 Schüler/innen pro Vollzeitstelle (VZÄ) der Lehrpersonen gezählt. Die Betreuungsquote nimmt seit 2020 ab und liegt seit 2024 unter dem Zielbereich. |
Angestrebte Entwicklung und Beurteilung
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Das Betreuungsverhältnis auf den obligatorischen Schulstufen soll bei 14,2 Lernenden pro Vollzeitäquivalent liegen; die definierte Spannbreite kann dabei +/–3 Prozent betragen. Die Beurteilung erfolgt aufgrund folgender Kriterien:
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Die beobachtete Betreuungsquote liegt unter den gewünschten 14,2 Lernenden pro Vollzeitäquivalent. Die Beurteilung fällt negativ aus. |
Definition
Das Betreuungsverhältnis zeigt die Anzahl der Lernenden pro Vollzeitäquivalent (VZÄ) der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen. Vollzeitäquivalente entsprechen auf Vollzeitstellen umgerechnete Teilzeit- und Vollzeitstellen. Der Indikator umfasst die obligatorischen Schulstufen (Kindergartenstufe, Primarstufe, Sekundarstufe I) ohne Gymnasien und Sonderschulen. Assistenzen und Förderlehrpersonen sowie das Schulleitungspersonal werden nicht in die Berechnungen einbezogen.
Daten
Schweiz:
Obligatorische Schule: Betreuungsverhältnis
Analysen
LUSTAT (2024): Bildungsbericht des Kantons Luzern – Schulpersonal der obligatorischen Schulstufen
Aktualisiert: 23. April 2026
