Betreuungsverhältnis obligatorische Schulstufen

Das Betreuungsverhältnis gibt Hinweise zu den Unterrichtsbedingungen auf den obligatorischen Schulstufen. Es wird von politischen Entscheiden bezüglich Klassengrösse sowie durch die Organisation der Ausbildung beeinflusst.

Beobachtete Entwicklung

Kreis mit Zeichen minus

Im Jahr 2025 werden im Kanton Luzern an den öffentlichen Schulen der obligatorischen Schulstufen 13,2 Schüler/innen pro Vollzeitstelle (VZÄ) der Lehrpersonen gezählt. Die Betreuungsquote nimmt seit 2020 ab und liegt seit 2024 unter dem Zielbereich.

Angestrebte Entwicklung und Beurteilung

Quadrat mit Zeichen ähnlich

Das Betreuungsverhältnis auf den obligatorischen Schulstufen soll bei 14,2 Lernenden pro Vollzeitäquivalent liegen; die definierte Spannbreite kann dabei +/–3 Prozent betragen.

Die Beurteilung erfolgt aufgrund folgender Kriterien:

Ampel rot

Die beobachtete Betreuungsquote liegt unter den gewünschten 14,2 Lernenden pro Vollzeitäquivalent. Die Beurteilung fällt negativ aus.

Definition

Das Betreuungsverhältnis zeigt die Anzahl der Lernenden pro Vollzeitäquivalent (VZÄ) der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen. Vollzeitäquivalente entsprechen auf Vollzeitstellen umgerechnete Teilzeit- und Vollzeitstellen. Der Indikator umfasst die obligatorischen Schulstufen (Kindergartenstufe, Primarstufe, Sekundarstufe I) ohne Gymnasien und Sonderschulen. Assistenzen und Förderlehrpersonen sowie das Schulleitungspersonal werden nicht in die Berechnungen einbezogen.

Daten

Schweiz:

Obligatorische Schule: Betreuungsverhältnis

Analysen

LUSTAT (2024): Bildungsbericht des Kantons Luzern – Schulpersonal der obligatorischen Schulstufen

Aktualisiert: 23. April 2026