Nettoverschuldungsquotient
Der Nettoverschuldungsquotient gibt an, welcher Anteil an Fiskalerträgen inkl. Ressourcenausgleich erforderlich wäre, um die Nettoschuld abzutragen. Gemäss der Verordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) soll der Nettoverschuldungsquotient 150 Prozent nicht übersteigen. Ein negativer Nettoverschuldungsquotient bedeutet, dass die Gemeinde über ein Nettovermögen verfügt. Der Nettoverschuldungsquotient wurde mit der Umstellung auf HRM2 eingeführt und ist konzeptionell dem Verschuldungsgrad unter HRM1 ähnlich.
Ergebnisse
Der Nettoverschuldungsquotient von 4 der 80 Luzerner Gemeinden liegt 2023 über dem Grenzwert von 150 Prozent: Knutwil (216,9%), Eschenbach (190,0%), Wolhusen (173,0%) und Schlierbach (170,4%). In der tiefsten Kategorie mit Werten von bis zu 50 Prozent befinden sich 59 Luzerner Gemeinden. 41 von ihnen weisen eine negative Nettoschuld (= Nettovermögen) aus. Eine negative Nettoschuld führt zu einem negativen Nettoverschuldungsquotienten. Wie bereits im Vorjahr liegt der Nettoverschuldungsquotient über alle Gemeinde mit minus 5,8 Prozent im negativen Bereich (Vorjahr –1,4%).
Definition
Nettoschuld in Prozent des Fiskalertrags und des Ressourcenausgleichs abzüglich der horizontalen Abschöpfung des Ressourcenausgleichs
