Bruttoverschuldungsanteil
Der Bruttoverschuldungsanteil dient der Beurteilung der Verschuldungssituation bzw. der Beantwortung der Frage, ob die Verschuldung in einem angemessenen Verhältnis zu den erwirtschafteten Erträgen steht. Der Bruttoverschuldungsanteil soll gemäss Verordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) 200 Prozent nicht übersteigen. Der Bruttoverschuldungsanteil wurde mit der Umstellung von HRM1 auf HRM2 eingeführt.
Ergebnisse
Bei 74 der 79 Luzerner Gemeinden liegt der Bruttoverschuldungsanteil 2025 unter dem Grenzwert von 200 Prozent, womit die Vorgabe als erfüllt gilt (–1 gegenüber Vorjahr). Bei 5 Gemeinden liegt der Anteil hingegen über dem Grenzwert.
Der tiefste Anteil beträgt 30,3 Prozent (Gemeinde Altishofen) und der höchste Anteil 412,9 Prozent (Gemeinde Eich). Bei der Mehrheit der Gemeinden liegt der Bruttoverschuldungsanteil zwischen 0 und 100 Prozent.
Der Kantonsdurchschnitt beträgt 97,3 Prozent. Dies ist eine geringfügige Zunahme gegenüber dem Vorjahr um 0,4 Prozentpunkte.
Definition
Bruttoschulden in Prozent des laufenden Ertrags
