Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen pro Einwohner/in

Die Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen pro Einwohner/in zeigt die Pro-Kopf-Verschuldung des steuerfinanzierten Finanzhaushalts, also ohne Spezialfinanzierungen und nach Abzug des Finanzvermögens. Die Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen soll gemäss Verordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) 3'000 Franken nicht übersteigen (ab Version vom 01.04.2022).

Die Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen pro Einwohner/in ist eine mit HRM2 eingeführte Finanzkennzahl. Von den Nettoschulden werden zusätzlich die Verwaltungsvermögen von Spezialfinanzierungen abgezogen sowie Verpflichtungen gegenüber Spezialfinanzierungen addiert bzw. Vorschüsse subtrahiert.

Ergebnisse

63 der 80 Luzerner Gemeinden liegen 2022 mit ihrer Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen pro Einwohner/in unter dem Grenzwert von 3'000 Franken und erfüllen damit die Vorgaben. 17 Gemeinden liegen über dem Grenzwert. Die höchste Nettoverschuldung ohne Spezialfinanzierungen pro Einwohner/in weisen Knutwil (6'989 Fr.), Kriens (5'941 Fr.) und Doppleschwand (5'930 Fr.) aus. Keine oder gar negative Nettoschulden (= Nettovermögen) ohne Spezialfinanzierungen können 29 Gemeinden vorweisen. Über das höchste Nettovermögen ohne Spezialfinanzierungen pro Einwohner/in verfügt Vitznau mit 10'231 Franken. Das kantonale Mittel der Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen pro Einwohner/in hat auch 2022 weiter abgenommen und kommt auf 724 Franken zu liegen.

Definition

Nettoschuld abzüglich der Verwaltungsvermögen von Spezialfinanzierungen zuzüglich der Verpflichtungen und abzüglich der Vorschüsse gegenüber Spezialfinanzierungen, geteilt durch die ständige Wohnbevölkerung.

Nettoschuld: Saldo zwischen Fremdkapital und Finanzvermögen abzüglich des Überschusses der Anschlussgebühren.

Fremdkapital: Laufende Verpflichtungen, kurz- und langfristige öffentliche Schulden, Rückstellungen, passive Rechnungsabgrenzungen sowie Fonds und Spezialfinanzierungen, die nicht dem eigenen Recht unterstehen.

Finanzvermögen: Vermögenswerte, die – im Gegensatz zum Verwaltungsvermögen – ohne unmittelbare Beeinträchtigung der öffentlichen Aufgabenerfüllung veräussert werden können.

Spezialfinanzierungen: Gemäss dem Handbuch zum Finanzhaushalt der Gemeinden ist eine Spezialfinanzierung die Zweckbindung von Entgelten zur Sicherstellung der Finanzierung bestimmter öffentlichen Aufgaben. Dazu gehören auch die Eigenwirtschafts- oder Zuschussbetriebe. Spezialfinanzierungen werden in der Bilanz ausgewiesen und brutto über die Erfolgsrechnung verbucht.

Daten