Kapitaldienstanteil
Der Kapitaldienstanteil gibt Auskunft darüber, wie stark der laufende Ertrag durch den Zinsendienst und die Abschreibungen (= Kapitaldienst) belastet ist. Ein hoher Anteil weist auf einen engen finanziellen Spielraum hin. Der Kapitaldienstanteil soll gemäss der Verordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) 15 Prozent nicht übersteigen.
Ergebnisse
Bei 78 der 79 Luzerner Gemeinden liegt der Kapitaldienstanteil 2025 unter dem Grenzwert von 15 Prozent, womit die Vorgabe als erfüllt gilt (–1 gegenüber Vorjahr). Hingegen liegt der Anteil bei 1 Gemeinde über dem Grenzwert.
Der höchste Wert beträgt 18,4 Prozent (Gemeinde Schwarzenberg) und der tiefste Wert 2,4 Prozent (Gemeinde Meierskappel). Bei der Mehrheit der Gemeinden liegt der Kapitaldienstanteil zwischen 5 und 10 Prozent.
Das kantonale Mittel beträgt 5,7 Prozent und liegt damit praktisch gleichauf mit dem Vorjahreswert.
Definition
Kapitaldienst in Prozent des laufenden Ertrags
