Nettoverschuldungsquotient
Der Nettoverschuldungsquotient gibt an, welcher Anteil an Fiskalerträgen inklusive Ressourcenausgleich erforderlich wäre, um die Nettoschuld abzutragen. Gemäss der Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) soll der Nettoverschuldungsquotient 150 Prozent nicht übersteigen. Ein negativer Nettoverschuldungsquotient bedeutet, dass die Gemeinde über ein Nettovermögen verfügt. Der Nettoverschuldungsquotient wurde mit der Umstellung auf HRM2 eingeführt und ist konzeptionell dem Verschuldungsgrad unter HRM1 ähnlich.
Ergebnisse
Den höchsten Nettoverschuldungsquotienten weist im Rechnungsjahr 2021 Wolhusen mit 174,0 Prozent aus. Die Gemeinde liegt damit wie bereits im Vorjahr als einzige über dem Grenzwert von 150 Prozent.
In der tiefsten Kategorie mit Werten von bis zu 50 Prozent befinden sich 60 Luzerner Gemeinden. 37 von ihnen weisen 2021 eine negative Nettoschuld (= Nettovermögen) aus, was zu einem negativen Nettoverschuldungsquotienten führt. Die Gemeinden Grossdietwil, Rain und Sempach weisen 2021 neu ein Nettovermögen aus. Nicht mehr zu dieser Gruppe gehören Greppen und Menznau.
Auch der Nettoverschuldungsquotient über alle Gemeinde liegt in der tiefsten Kategorie. Mit 5,2 Prozent hat sich dieser 2021 gegenüber dem Vorjahr noch verbessert (2020: 12,0%).
Definition
Nettoschuld in Prozent des Fiskalertrags und des Ressourcenausgleichs abzüglich der horizontalen Abschöpfung des Ressourcenausgleichs.
Nettoschuld: Saldo zwischen Fremdkapital und Finanzvermögen abzüglich des Überschusses der Anschlussgebühren.
