Nettoverschuldungsquotient
Der Nettoverschuldungsquotient gibt an, welcher Anteil an Fiskalerträgen inklusive Ressourcenausgleich erforderlich wäre, um die Nettoschuld abzutragen. Gemäss der Verordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) soll der Nettoverschuldungsquotient 150 Prozent nicht übersteigen. Ein negativer Nettoverschuldungsquotient bedeutet, dass die Gemeinde über ein Nettovermögen verfügt. Der Nettoverschuldungsquotient wurde mit der Umstellung auf HRM2 eingeführt und ist konzeptionell dem Verschuldungsgrad unter HRM1 ähnlich.
Ergebnisse
Beim Nettoverschuldungsquotienten liegen 2 Gemeinden über dem Grenzwert von 150 Prozent: Wolhusen (162,6%) und Knutwil (159,3%). In der tiefsten Kategorie mit Werten von bis zu 50 Prozent befinden sich 59 Luzerner Gemeinden. 38 von ihnen weisen 2022 eine negative Nettoschuld (= Nettovermögen) aus, was zu einem negativen Nettoverschuldungsquotienten führt. Erstmals seit 2019 (Einführung von HRM2) liegt der Nettoverschuldungsquotient über alle Gemeinde mit –1,4 Prozent im negativen Bereich (Vorjahr +5,2%).
Definition
Nettoschuld in Prozent des Fiskalertrags und des Ressourcenausgleichs abzüglich der horizontalen Abschöpfung des Ressourcenausgleichs.
Nettoschuld: Saldo zwischen Fremdkapital und Finanzvermögen abzüglich des Überschusses der Anschlussgebühren.
Fremdkapital: Laufende Verpflichtungen, kurz- und langfristige öffentliche Schulden, Rückstellungen, passive Rechnungsabgrenzungen und Fonds und Spezialfinanzierungen, die nicht dem eigenen Recht unterstehen.
Finanzvermögen: Vermögenswerte, die – im Gegensatz zum Verwaltungsvermögen – ohne unmittelbare Beeinträchtigung der öffentlichen Aufgabenerfüllung veräussert werden können.
