Ergänzungsleistungen
Ergänzungsleistungen zur AHV und IV werden auf Gesuch hin ausgerichtet, wenn die Renten und das übrige Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Mit den Ergänzungsleistungen werden auch Ausgaben gedeckt, die durch Krankheit oder Behinderung entstehen, jedoch nur, wenn die Kosten nicht bereits durch eine Versicherung (Krankenkasse, Unfallversicherung, IV usw.) übernommen werden.
Beobachtete Entwicklung
2024 bezogen im Kanton Luzern 17'573 Personen eine Ergänzungsleistung (EL) zur AHV/IV-Rente (–0,8% gegenüber Vorjahr).
Definition
Anzahl Personen, die mindestens einmal im Kalenderjahr Ergänzungsleistungen zur AHV/IV bezogen.
Daten
Kanton Luzern:
Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Schweiz:
Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Analysen
BFS (2025): Statistik der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV 2024
Aktualisiert: 15. September 2025
