Gemeindefinanzen: Nettobelastung Gesundheit
Die Tätigkeiten einer Gemeinde können verschiedenen Aufgabenbereichen zugeordnet werden. Zum Aufgabenbereich Gesundheit gehören die Kranken- und Pflegeheime, die ambulante Pflege, die Prävention, der Schulgesundheitsdienst etc.
Die Nettobelastung zeigt die Kosten dieses Aufgabenbereichs abzüglich der Erträge dieses Aufgabenbereichs. Die Kosten sind davon abhängig, wie umfangreich und wie teuer entsprechende Aufgaben sind. Den Kosten bestimmter Aufgaben können Einnahmen gegenüberstehen. Dies trifft zu, wenn sich andere Gemeinwesen, Private oder Unternehmen mit Beiträgen an einer Aufgabe beteiligen oder Entschädigungen für bezogene Leistungen bezahlen (aufgabenbezogene Transfererträge). Für gewisse Leistungen werden auch Gebühren erhoben oder es werden Waren verkauft (Entgelte). Die nach Abzug der Erträge verbleibenden Kosten werden durch Steuergelder (Fiskalerträge) und frei verwendbare Transfererträge (hauptsächlich Beiträge aus dem Finanzausgleich) bezahlt.
Beobachtete Entwicklung
Die Nettobelastung pro Einwohner/in im Bereich Gesundheit zeigt seit 2019 (Einführung von HRM2) einen Anstieg. Gestiegen sind insbesondere die Beiträge für die Restfinanzierung der Langzeitpflege. Der Ausschlag nach oben im Jahr 2020 ist auf einen Sonderbeitrag zur Sanierung des Alters- und Gesundheitszentrums der Gemeinde Adligenswil zurückzuführen.
Definition
Die Nettobelastung stellt die einem Aufgabenbereich zugeordneten Aufwände der Erfolgsrechnung abzüglich die dem Aufgabenbereich zuordenbaren Erträge der Erfolgsrechnung dar.
Bei der Nettobelastung der Gemeinden werden die internen Verrechnungen und Umlagen berücksichtigt. Ebenfalls sind die Abschreibungen dem entsprechenden Aufgabenbereich zugeordnet.
Daten
Gemeinderechnungen HRM2: Nettobelastung nach Funktionen (in Franken) seit 2018 (Kanton Luzern)
Gemeinderechnungen HRM2: Nettobelastung nach Funktionen (Gemeindeübersicht)
Aktualisiert: 28. August 2025
