Zinsbelastungsanteil
Der Zinsbelastungsanteil sagt aus, welcher Anteil des laufenden Ertrags durch den Zinsaufwand gebunden ist. Je tiefer der Wert, desto grösser der Handlungsspielraum. Gemäss Verordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) soll der Zinsbelastungsanteil 4 Prozent nicht übersteigen. Ein negativer Zinsbelastungsanteil bedeutet, dass die Zinserträge die Zinsaufwände übersteigen. Der Zinsbelastungsanteil ist konzeptionell dem Zinsbelastungsanteil I unter HRM1 ähnlich. Unter HRM2 werden allerdings nur noch die Zinsaufwände und Zinserträge berücksichtigt und keine Vermögenserträge mehr.
Ergebnisse
Im Rechnungsjahr 2023 erfüllen erneut alle 80 Luzerner Gemeinden die Vorgaben zum Zinsbelastungsanteil. Die grosse Mehrheit weist einen Zinsbelastungsanteil zwischen 0 und 2 Prozent aus. Das kantonale Mittel liegt bei 0,5 Prozent und damit etwas höher als im Vorjahr mit 0,4 Prozent. Den höchsten Zinsbelastungsanteil weist mit 2,4 Prozent die Gemeinde Eich aus. 20 Gemeinden weisen keine oder eine negative Zinsbelastung aus – 1 Gemeinde weniger als im Vorjahr.
Definition
Nettozinsaufwand in Prozent des laufenden Ertrags
