Selbstfinanzierungsanteil
Der Selbstfinanzierungsanteil gibt an, welchen Anteil des Ertrags die Gemeinde zur Finanzierung der Investitionen aufwenden kann. Der Selbstfinanzierungsanteil soll sich gemäss Verordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) auf mindestens 10 Prozent belaufen, wenn die Nettoschuld pro Einwohner/in mehr als 1'500 Franken beträgt (ab Version vom 1.4.2022).
Ergebnisse
Im Rechnungsjahr 2025 gelten bei 57 von 79 Luzerner Gemeinden die Vorgaben zur Kennzahl Selbstfinanzierungsanteil als erfüllt (–5 gegenüber Vorjahr). Bei 49 Gemeinden liegt der Anteil unter dem Grenzwert von 10 Prozent. Diese Grenze ist allerdings nur für diejenigen Gemeinden relevant, die eine Nettoschuld von über 1'500 Franken pro Einwohner/in aufweisen. Dies trifft im Rechnungsjahr 2025 auf 22 der 49 Gemeinden zu. Für sie gelten die Vorgaben als nicht eingehalten.
Der tiefste Selbstfinanzierungsanteil beträgt minus 15,5 Prozent (Gemeinde Schwarzenberg) und der höchste Anteil plus 35,5 Prozent (Gemeinde Kriens).
Das kantonale Mittel des Selbstfinanzierungsanteils liegt 2025 bei 13,4 Prozent und verzeichnet damit einen Rückgang um 1,4 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr.
Definition
Selbstfinanzierung in Prozent des laufenden Ertrags
