Selbstfinanzierungsanteil
Der Selbstfinanzierungsanteil gibt an, welchen Anteil des Ertrags die Gemeinde zur Finanzierung der Investitionen aufwenden kann. Der Selbstfinanzierungsanteil soll sich gemäss Verordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) auf mindestens 10 Prozent belaufen, wenn die Nettoschuld pro Einwohner/in mehr als 1'500 Franken beträgt (ab Version vom 1.4.2022).
Ergebnisse
2024 liegen 48 der 79 Luzerner Gemeinden unter dem Grenzwert des Selbstfinanzierungsanteils von 10 Prozent. Diese Grenze ist allerdings nur für diejenigen Gemeinden relevant, die eine Nettoschuld von über 1'500 Franken pro Einwohner/in aufweisen. Dies trifft im Rechnungsjahr 2024 auf 17 der 48 Gemeinden zu. Für sie gilt die kantonale Vorgabe als nicht eingehalten. Den tiefsten Wert in dieser Gruppe weist die Gemeinde Schlierbach aus (–4,2%). Den höchsten Selbstfinanzierungsanteil von 39,4 Prozent findet sich bei der Stadt Kriens. Die Gemeinden Dierikon und Stadt Luzern weisen ebenfalls einen hohen Anteil von über 20 Prozent aus (35,6% bzw. 21,0%). Das kantonale Mittel des Selbstfinanzierungsanteils liegt 2024 bei 14,8 Prozent. Dies ist eine Verbesserung um 2,2 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr.
Definition
Selbstfinanzierung in Prozent des laufenden Ertrags
