Bruttoverschuldungsanteil
Der Bruttoverschuldungsanteil dient der Beurteilung der Verschuldungssituation bzw. der Beantwortung der Frage, ob die Verschuldung in einem angemessenen Verhältnis zu den erwirtschafteten Erträgen steht. Der Bruttoverschuldungsanteil soll gemäss Verordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) 200 Prozent nicht übersteigen. Der Bruttoverschuldungsanteil wurde mit der Umstellung von HRM1 auf HRM2 eingeführt.
Ergebnisse
Der Bruttoverschuldungsanteil von 4 der 79 Luzerner Gemeinden liegt 2024 über dem Grenzwert von 200 Prozent (2 Gemeinden weniger als im Vorjahr). Den höchsten Anteil weist die Gemeinde Eich mit 320,7 Prozent aus, gefolgt von Oberkirch mit 242,1 Prozent. Der Kantonsdurchschnitt beträgt 96,9 Prozent. Dies ist eine Verbesserung gegenüber dem Vorjahr um 2,4 Prozentpunkte. Den tiefsten Anteil hat Flühli mit 30,8 Prozent.
Definition
Bruttoschulden in Prozent des laufenden Ertrags
