Kapitaldienstanteil

Der Kapitaldienstanteil gibt Auskunft darüber, wie stark der laufende Ertrag durch den Zinsendienst und die Abschreibungen (= Kapitaldienst) belastet ist. Ein hoher Anteil weist auf einen engen finanziellen Spielraum hin. Der Kapitaldienstanteil soll gemäss der Verordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) 15 Prozent nicht übersteigen.

Ergebnisse

Alle 79 Luzerner Gemeinden erfüllen im Jahr 2024 die kantonalen Vorgaben zum Kapitaldienstanteil. Bei der Mehrheit der Gemeinden liegt der Kapitaldienstanteil zwischen 5 und 10 Prozent. Den höchsten Wert weist die Gemeinde Weggis mit 10,5 Prozent aus. Damit liegt die Kennzahl immer noch deutlich unter dem Grenzwert von 15 Prozent. Das kantonale Mittel beträgt 5,7 Prozent und liegt damit leicht unter dem Vorjahr mit 6,0 Prozent. Den tiefsten Wert zeigt die Gemeinde Meierskappel mit 2,9 Prozent.

Definition

Kapitaldienst in Prozent des laufenden Ertrags

Daten