Nettoverschuldungsquotient

Der Nettoverschuldungsquotient gibt an, welcher Anteil an Fiskalerträgen inkl. Ressourcenausgleich erforderlich wäre, um die Nettoschuld abzutragen. Gemäss der Verordnung zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) soll der Nettoverschuldungsquotient 150 Prozent nicht übersteigen. Ein negativer Nettoverschuldungsquotient bedeutet, dass die Gemeinde über ein Nettovermögen verfügt. Der Nettoverschuldungsquotient wurde mit der Umstellung auf HRM2 eingeführt und ist konzeptionell dem Verschuldungsgrad unter HRM1 ähnlich.

Ergebnisse

Der Nettoverschuldungsquotient von 3 der 79 Luzerner Gemeinden liegt 2024 über dem Grenzwert von 150 Prozent: Schlierbach (197,9%), Knutwil (192,5%) und Eschenbach (183,0%). In der tiefsten Kategorie mit Werten von bis zu 50 Prozent befinden sich 58 Luzerner Gemeinden. 37 von ihnen weisen eine negative Nettoschuld (= Nettovermögen) aus. Eine negative Nettoschuld führt zu einem negativen Nettoverschuldungsquotienten. Wie bereits im Vorjahr liegt 2024 der Nettoverschuldungsquotient über alle Gemeinden mit minus 13,2 Prozent im negativen Bereich (Vorjahr: –5,8%).

Definition

Nettoschuld in Prozent des Fiskalertrags und des Ressourcenausgleichs abzüglich der horizontalen Abschöpfung des Ressourcenausgleichs

Daten