Die Wahrscheinlichkeit, wirtschaftliche Sozialhilfe (WSH) zu beziehen, ist nicht für alle Bevölkerungsgruppen gleich gross. Einen grossen Einfluss auf die Wahrscheinlichkeit des WSH-Bezugs haben soziodemografische Faktoren wie das Alter oder der Bildungsstand einer Person.
Je nach Alter kann das Sozialhilferisiko beträchtlich differieren. Die Sozialhilfequote bei Minderjährigen (0–17 Jahre) lag 2023 mit 3,9 Prozent im Kanton Luzern erheblich höher als die durchschnittliche kantonale Quote (2,2%). Die Altersgruppe mit der tiefsten Sozialhilfequote (0,1%) war diejenige der 65- bis 79-Jährigen; ihre Existenzsicherung wird überwiegend über die AHV-Rente und die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL) sichergestellt. Auch bei den Hochbetagten im Alter von 80 und mehr Jahren lag die Quote mit 0,3 Prozent verhältnismässig tief. Die Sozialhilfequote bei den Minderjährigen nahm gegenüber dem Vorjahr um 0,4 Prozentpunkte ab. Bei den 18- bis 25-Jährigen (2,6%), den 26- bis 35-Jährigen (2,5%) und den 36- bis 45-Jährigen (2,6%) sank sie um 0,2 Prozentpunkte. Bei den 46- bis 55-Jährigen nahm die Sozialhilfequote um 0,1 Prozentpunkte auf 2,0 Prozent ab. Bei den übrigen Altersgruppen blieb sie stabil.
Ein tiefes Bildungsniveau erhöht das Sozialhilferisiko beträchtlich. Die Sozialhilfequote von Personen ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss betrug im Kanton Luzern 2023 überdurchschnittliche 4,7 Prozent. Nachdem diese Quote in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen hatte, ist sie 2023 um 0,5 Prozentpunkte gesunken. Eine abgeschlossene Ausbildung erleichtert nicht nur den Zugang zum Arbeitsmarkt, sondern erhöht auch die Arbeitsplatzsicherheit und garantiert in der Regel ein ausreichendes Erwerbseinkommen. Personen mit einem Hochschulabschluss oder einer höheren Berufsbildung haben eine besonders geringe Wahrscheinlichkeit, Sozialhilfe zu beziehen (2023: 0,2%). Personen mit einem Abschluss auf Sekundarstufe II wiesen 2023 eine Quote von 1,1 Prozent aus. Bei diesen beiden Bevölkerungsgruppen blieb die Quote gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Ausländer/innen sind deutlich häufiger auf Sozialhilfe angewiesen als Schweizer/innen (2023: 6,3 vs. 1,2%). Gründe dafür sind unter anderen ein im Schnitt tieferes Bildungsniveau, schlechtere Chancen am Arbeitsmarkt (u.a. sprachlich bedingt) sowie oftmals nicht ausreichende Einkommen aufgrund von Erwerbstätigkeit in Tieflohnbranchen. Die erhöhte Sozialhilfequote bei Ausländer/innen im Vergleich mit derjenigen von Schweizer/innen ist unter anderem auch darauf zurückzuführen, dass Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich – soweit die antragsstellende Person in der finanziellen Zuständigkeit des Kantons bzw. der Gemeinde liegt – ebenfalls zu dieser Bevölkerungsgruppe gezählt werden. Rund 42 Prozent der ausländischen Sozialhilfebeziehenden im Kanton Luzern waren 2023 Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich.
Gegenüber dem Vorjahr nahm die Sozialhilfequote 2023 bei den Ausländer/innen von 7,1 auf 6,3 Prozent (–0,8 Prozentpunkte) ab, während sie bei den Schweizer/innen stabil blieb. Die Abnahme der Quote bei den Ausländer/innen ist mit Ausnahme der Jahresaufenthalter/innen (B-Ausweis) bei allen Aufenthaltsstatus ersichtlich. So nahm die Zahl der Sozialhilfebeziehenden mit C-Ausweis weiter ab (2023: knapp 1'480 Pers.), was einem Trend entspricht, der sich seit 2017, als die Sozialhilfequote dieser Bevölkerungsgruppe mit gut 2'320 Beziehenden den Höchststand erreicht hatte, kontinuierlich fortsetzt (–36,4%). Bei den Flüchtlingen (B-Ausweis, 1'032 beziehende Personen), den vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen (F-Ausweis, 160 beziehende Personen) sowie den vorläufig aufgenommenen Personen (F-Ausweis, 516 beziehende Personen) in der finanziellen Zuständigkeit des Kantons bzw. der Gemeinden kam es nach einem Anstieg in den letzten Jahren 2023 zu einer Abnahme von 6,4, 15,8 und 18,6 Prozent. Einzig bei den Jahresaufenthalter/innen (B-Ausweis) stieg die Zahl der Beziehenden weiter von knapp 1'400 auf gut 1'460 Personen an (+4,7%).
2023 bezogen im Kanton Luzern 2,6 Prozent aller Privathaushalte wirtschaftliche Sozialhilfe (WSH). Gegenüber dem Vorjahr hat diese Sozialhilfequote um 0,2 Prozentpunkte abgenommen. Das Sozialhilferisiko unterscheidet sich aber nach Haushaltskonstellation beträchtlich, was sich am deutlichsten bei Haushalten mit minderjährigen Kindern zeigt. 2023 wurden 0,9 Prozent der verheirateten Paare mit Kindern mit WSH unterstützt. Mit 18,2 Prozent um ein Vielfaches höher war dieser Anteil bei Haushalten mit einem alleinerziehenden Elternteil (überwiegend Mütter). Minderjährige sind somit nicht generell einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt, sondern hauptsächlich, wenn sie mit nur einem Elternteil zusammenleben. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist bei Einelternfamilien erschwert, insbesondere wenn die Kinder im Vorschulalter sind. Gegenüber dem Vorjahr ist die Sozialhilfequote von Einelternfamilien allerdings um 1,7 Prozentpunkte zurückgegangen.