Die Sozialhilfe dient in erster Linie der Überbrückung temporärer Notlagen. In der Praxis wird in der Sozialhilfe bei einer Bezugsdauer von höchstens 12 Monaten von einem "Kurzzeitbezug" gesprochen. Eine Bezugsdauer von 13 bis 36 Monaten wird als "mittlerer Bezug" bezeichnet und eine darüber hinausgehende Dauer als "Langzeitbezug". Je länger die Bezugsdauer, desto höher ist das Risiko der sozialen Desintegration und desto tiefer die Chancen auf eine berufliche Wiedereingliederung (SKOS 2021).
Von den in den letzten 5 Jahren im Kanton Luzern eröffneten Sozialhilfedossiers wurden gut die Hälfte innerhalb von 12 Monaten wieder geschlossen. Der Anteil an Langzeitbeziehenden, die länger als 3 Jahre mit Sozialhilfe unterstützt werden, betrug knapp ein Viertel.
2023 wurden 1'778 Dossiers abgeschlossen (2022: 1'978 Dossiers). Rund 39 Prozent (2022: 38%) der Abschlüsse gingen auf eine verbesserte Erwerbssituation der unterstützten Personen zurück. Bei rund 25 Prozent der Abschlüsse (2022: 25%) wurde die Sozialhilfe durch eine andere Sozialleistung abgelöst (z.B. IV oder ALV). Bei 32 Prozent (2022: 33%) der abgeschlossenen Dossiers endete die Zuständigkeit des involvierten Sozialdiensts, meist wegen Wegzug oder Kontaktabbruch der unterstützten Person.
In absoluten Zahlen kam es bei allen drei Kategorien zu einem Rückgang der abgeschlossenen Dossiers. Bei der "Verbesserung der Erwerbssituation" sanken die Abschlüsse von knapp 750 auf knapp 690 Dossiers, bei der "Existenzsicherung durch andere Sozialleistungen" von knapp 500 auf knapp 450 Dossiers und bei der "Beendigung der Zuständigkeit" von knapp 650 auf 570 Dossiers. Der generelle Rückgang der abgeschlossenen Dossiers ist jedoch höchstwahrscheinlich dem Umstand geschuldet, dass die Anzahl neuer Dossiers gegenüber dem Vorjahr ebenfalls deutlich abgenommen hat, nämlich von knapp 1'980 auf gut 1'770. Bereits im Jahr 2021 (knapp 1'950) war die Zahl neuer Dossiers im Vergleich zu 2020 (gut 2'220) deutlich tiefer gewesen. Die Zahl der potenziell abzuschliessenden Dossiers hat sich dadurch reduziert.
Der mittlere monatliche Unterstützungsbeitrag pro Dossier betrug 2023 im Kanton Luzern 1'786 Franken (Median). Dieser Nettobedarf errechnet sich aus dem theoretischen Lebensbedarf gemäss SKOS-Richtlinien (GBL), welcher 2023 von 1'006 auf 1'031 Franken pro Einzelperson erhöht wurde, abzüglich allfälliger Einnahmen. Der Nettobedarf hat gegenüber dem Vorjahr um knapp 7 Prozent zugenommen. Paare mit Kindern wiesen mit 2'664 Franken den höchsten mittleren Nettobedarf aller Haushaltstypen aus. Einelternfamilien wiesen einen mittleren Nettobedarf von 2'192 Franken auf. Der entsprechende Betrag lag bei den Alleinlebenden bei 1'894 Franken.
Die Deckungsquote ist jener Anteil des finanziellen Bedarfs, der durch die Sozialhilfe abgedeckt wird. Sie betrug 2023 im Kanton Luzern wie bereits im Vorjahr durchschnittlich 79 Prozent. Bei mehr als der Hälfte der Sozialhilfebeziehenden betrug die Deckungsquote 100 Prozent. Das heisst, dass die Sozialhilfe für deren gesamten Lebensbedarf aufkam. Einelternhaushalte und Paare mit Kindern wiesen mit 66 respektive 67 Prozent im Durchschnitt eher niedrige Deckungsquoten auf. Alleinlebende verzeichneten mit durchschnittlich 87 Prozent eine deutlich höhere Quote.