2023 wurden im Kanton Luzern 9'288 Personen mit wirtschaftlicher Sozialhilfe (WSH) unterstützt (ohne Asyl- und Flüchtlingsbereich in der finanziellen Zuständigkeit des Bundes). Das sind 633 Empfänger/innen weniger als im Vorjahr (–6,4%). Setzt man die Zahl der Sozialhilfebezüger/innen in Beziehung zur Wohnbevölkerung, ergibt sich eine Sozialhilfequote von 2,2 Prozent: Pro 1000 Luzerner/innen bezogen 22 Personen mindestens einmal im Kalenderjahr WSH. Die Luzerner Sozialhilfequote hat gegenüber dem Vorjahr um 0,2 Prozentpunkte abgenommen.
Die Abnahme der Sozialhilfebeziehenden im Kanton Luzern 2023 ist keiner spezifischen Bevölkerungsgruppe zuzuordnen, sie zeigt sich in mehreren (siehe Risikogruppen). Auch räumlich betrachtet ist eine generelle Abnahme in allen Luzerner Regionen zu beobachten (siehe Räumliche Unterschiede).
Alimente für Kinder werden von den Gemeinden bevorschusst, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt und die finanziellen Mittel des obhutsberechtigten Elternteils unter einer bestimmten Grenze liegen. 2023 gab es im Kanton Luzern 903 Dossiers mit Alimentenbevorschussungen (ALBV). Insgesamt wurden damit 2'058 Personen unterstützt (–0,1% gegenüber Vorjahr). Dies entspricht einem Anteil von 0,48 Prozent an der Kantonsbevölkerung. Gegenüber dem Vorjahr hat sich dieser Anteil kaum verändert (2022: 0,49%).