Der wirtschaftlichen Sozialhilfe (WSH) vorgelagert dienen weitere bedarfsabhängige Sozialleistungen der Armutsbekämpfung. Die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL) bezwecken die Existenzsicherung von Personen im Rentenalter und von Menschen mit Behinderung, deren Sozialversicherungsleistungen nicht zur Deckung des Lebensbedarfs ausreichen. Mit der Alimentenbevorschussung (ALBV) werden ausstehende Kinderalimente an Haushalte in finanziell bescheidenen Verhältnissen ausbezahlt. Die Absicherung der finanziellen Risiken der Elternschaft war im Kanton Luzern bis 2015 separat durch die Mutterschaftsbeihilfe erfolgt; diese wurde anschliessend in die WSH integriert. Zusammen mit der WSH werden EL und ALBV insgesamt unter den Begriff "Sozialhilfe im weiteren Sinn" gefasst.
Bund, Kanton und Gemeinden gaben gemäss den neusten Daten von 2022 im Kanton Luzern netto insgesamt 358,1 Millionen Franken (2021: 359,7 Mio. Fr.) für die Sozialhilfe im weiteren Sinn aus. Wobei die Kosten bei der Alimentenbevorschussung (ALBV) und der wirtschaftlichen Sozialhilfe (WSH) vollumfänglich bei den Gemeinden anfallen. Seit 2020 werden die dem Kanton obliegenden Ausgaben für die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL) ebenfalls im ganzen Umfang von den Gemeinden getragen. Dies aufgrund der Aufgaben- und Finanzreform 18. Der grösste Teil der Nettoausgaben entfiel 2022 mit 279,9 Millionen Franken auf die EL (2021: 277,5 Mio. Fr.). Auf sie folgte die WSH mit Nettoausgaben von 73,6 Millionen Franken (2021: 77,5 Mio. Fr.) (ohne Asyl- und Flüchtlingsbereich in der finanziellen Zuständigkeit des Bundes). Die ALBV schlug mit 4,6 Millionen Franken (2021: 4,7 Mio. Fr.) zu Buche.
Damit haben die gesamten Nettoausgaben der Sozialhilfe im weiteren Sinn im Vergleich zum Vorjahr um 0,4 Prozent abgenommen. Die Abnahme ist darauf zurückzuführen, dass es einerseits bei der WSH zu einem Rückgang kam (–3,9 Mio. Fr.) und anderseits bei den EL nur zu einer leichten Zunahme (+2,4 Mio. Fr.), die unter anderem den demografischen Entwicklungen geschuldet ist. Im Vorjahr war es bei den EL aufgrund der EL-Reform 2021 zu einer deutlichen Zunahme um 8,1 Millionen Franken gekommen. Diese hatte unter anderem eine Erhöhung der Mietzinsmaxima, welche neu regionale Unterschiede mit einbeziehen, und die Berücksichtigung von Betreuungskosten für Kinder mit sich gebracht. Die Ausgaben bei der ALBV haben sich gegenüber dem Vorjahr reduziert (–0,1 Mio. Fr.).