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Betreibung auf Pfändung oder Pfandverwertung
Im Gegensatz zu den im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen und Personengesellschaften unterliegen die nicht eingetragenen Gesellschaften und die natürlichen Personen in der Regel nicht der Betreibung auf Konkurs, sondern der Betreibung auf Pfändung oder Pfandverwertung (Ausnahme: Privatkonkurs). Hierbei wird nur so viel Vermögen gepfändet, wie zur Tilgung der eingegangenen Forderung notwendig ist.
