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Konkurs nach SchKG

Die im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen und Personengesellschaften unterliegen der Betreibung auf Konkurs. Dabei wird das gesamte Vermögen zur Konkursmasse geschlagen, um die Gesamtheit der Gläubiger zu befriedigen. Im Gegensatz dazu unterliegen die nicht eingetragenen Gesellschaften und die natürlichen Personen in der Regel der Betreibung auf Pfändung oder Pfandverwertung. Eine weitere Möglichkeit für Privatpersonen ist der Privatkonkurs. Der Schuldner beantragt seine Konkurseröffnung beim Bezirksgericht, indem er sich für zahlungsunfähig erklärt (sog. Insolvenzerklärung). Im Gegensatz zur Betreibung auf Pfändung oder Pfandverwertung tritt die Privatperson nun ebenfalls mit allen Aktiven und Passiven ins Verfahren ein.

Vgl. auch Konkurs nach OR.