Sozialhilfe im Kanton Zug 2023

Zuger Sozialhilfequote gesunken

2023 wurden 1'788 Zuger/innen mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt. Das sind im sechsten Jahr in Folge weniger als im Vorjahr, diesmal 115 Personen. Die Sozialhilfequote, welche die Sozialhilfebeziehenden zur Kantonsbevölkerung ins Verhältnis setzt, sank gegenüber dem Vorjahr von 1,5 auf 1,4 Prozent. Seit 2017 ist die Quote im Kanton Zug damit um 0,3 Prozentpunkte gesunken.

Verglichen mit der Sozialhilfequote der Gesamtschweiz (neustes verfügbares Datenjahr 2022: 2,9%) ist die Zuger Sozialhilfequote unterdurchschnittlich. Sie ist auch tiefer als jene der Zentralschweiz insgesamt. Diese ist 2023 um 0,1 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent gesunken.

Sozialhilfequote in Mehrheit der Altersgruppen gesunken

Im Kanton Zug ist die Sozialhilfequote 2023 in 4 von 6 Altersgruppen gesunken. Am stärksten war die Abnahme bei den 0- bis 17-Jährigen (von 2,4 auf 2,2%) und bei den 18- bis 25-Jährigen (von 2,1 auf 1,9%). In den Altersgruppen der 65- bis 79-Jährigen und den 80-Jährigen und Älteren ist die Sozialhilfequote bei je 0,1 Prozent konstant geblieben.

Die Altersgruppe mit dem höchsten Risiko eines Sozialhilfebezugs sind weiterhin Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Dies vor allem, wenn sie mit einem alleinerziehenden Elternteil zusammenleben. Die Quote dieser Altersgruppe ist im Kanton Zug 2023 von 2,4 auf 2,2 Prozent gesunken. Mit steigendem Alter sinkt in der Regel das Risiko, auf Sozialhilfe angewiesen zu sein: Die 65-bis 79-jährigen und die 80-jährigen und älteren Zuger/innen bezogen 2023 von allen Altersgruppen erneut am seltensten Sozialhilfe (Quoten unverändert: je 0,1%). Personen im Rentenalter haben im Bedarfsfall Anrecht auf Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, sodass sie nur in Ausnahmefällen auf das letzte sozialstaatliche Auffangnetz der wirtschaftlichen Sozialhilfe angewiesen sind.

Erhöhtes Sozialhilferisiko bei Personen mit tiefem Bildungsniveau und ausländischen Personen

Personen ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss tragen ein besonders hohes Sozialhilferisiko. Im Kanton Zug lag die Sozialhilfequote entsprechender Personen 2023 bei 4,0 Prozent. Das sind 0,2 Prozentpunkte weniger als im Vorjahr. Ein tieferes Bildungsniveau vermindert die Chancen für den Zugang zum Arbeitsmarkt und ist auch im Kanton Zug mit ein möglicher Grund für die höhere Sozialhilfequote der ausländischen Wohnbevölkerung gegenüber jener von Schweizer/innen. Sowohl die Sozialhilfequote von Zuger/innen schweizerischer Nationalität (–0,1 Prozentpunkt auf 0,7%) als auch jene der Ausländer/innen (–0,3 Prozentpunkte auf 2,9%) ist 2023 gesunken.

Ausländische Personen machten 2023 im Kanton Zug unter allen Sozialhilfebeziehenden 62,9 Prozent aus. Die erhöhte Sozialhilfequote bei Ausländer/innen im Vergleich mit derjenigen von Schweizer/innen ist unter anderem auch darauf zurückzuführen, dass Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich – sofern die antragsstellende Person nicht im Rahmen der Asylsozialhilfe unterstützt wird – ebenfalls zu dieser Bevölkerungsgruppe gezählt werden. 2023 waren im Kanton Zug 44,4 Prozent der ausländischen sozialhilfebeziehenden Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich. Diese Gruppe ist in allen Zentralschweizer Kantonen jeweils die grösste unter den ausländischen Sozialhilfebeziehenden. Für Flüchtlinge können höhere Hürden bei der beruflichen Integration (z.B. fehlende Sprachkenntnisse, nicht anerkannte Ausbildungsabschlüsse) bestehen, wodurch ihr Sozialhilferisiko überdurchschnittlich ist.

Die Zahl der sozialhilfebeziehenden Niedergelassenen (Bewilligung C) ist in den Zentralschweizer Kantonen seit Jahren tendenziell sinkend. Im Kanton Zug schrumpfte 2023 diese Gruppe von 396 auf 371 Personen. Der Rückgang erfolgte im fünften Jahr in Folge. Angestiegen ist 2023 hingegen in nahezu allen Zentralschweizer Kantonen die Zahl der mit Sozialhilfe unterstützten Jahresaufenthalter/innen 2023. Der Kanton Zug bildet hier eine Ausnahme. Die unterstützen Jahresaufenthalter/innen sank in Zug von 246 auf 238 Personen.

Sozialhilfequote der Einelternfamilien gesunken

2023 bezogen im Kanton Zug 1,7 Prozent aller Privathaushalte Sozialhilfe. Bei verheirateten Paaren mit Kindern lag die Quote bei 0,8 Prozent. Mit 11,9 Prozent um ein Vielfaches höher war dieser Anteil bei Einelternfamilien. Kinder und Jugendliche, die mit nur einem Elternteil zusammenleben, sind entsprechend einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt. Das Einkommen alleinerziehender Mütter und Väter reicht häufig nicht aus, um den Lebensbedarf der Familie zu decken. 2023 ist im Kanton Zug die Sozialhilfequote der Einelternfamilien allerdings um 0,9 Prozentpunkte gesunken. Im Kanton Zug zeigt sich auch, dass bei Einelternfamilien die Anzahl der Kinder das Sozialhilferisiko prägt: Die Sozialhilfequote dieses Haushaltstyps war bei 3 Kindern mit 18,6 Prozent bedeutend höher als bei 1 Kind (9,8%).

Familien mit Kindern werden mit weiteren, der wirtschaftlichen Sozialhilfe vorgelagerten bedarfsabhängigen Sozialleistungen unterstützt. 2023 wurden im Kanton Zug 325 Kindern und jungen Erwachsenen Alimente bevorschusst (–4,4% gegenüber Vorjahr). Die Alimentenbevorschussungsquote sinkt in allen Zentralschweizer Kantonen tendenziell seit Jahren (ZG 2023: 0,41%). Im Kanton Zug ist die Zahl der Alimentenbevorschussungen seit 2015 rückläufig (2015: 410 Kinder u. junge Erwachsene). Auch die Zahl der mit Mutterschaftsbeiträgen unterstützten Familien ist im Kanton Zug seit 2019 rückläufig (2019: 105 Familien; 2023: 64 Familien). Gegenüber dem Vorjahr sank die Zahl der Unterstützten um 5,9 Prozent.

Anteil der Vollzeit-Erwerbstätigen in der Sozialhilfe gesunken

2023 waren von den Zuger Sozialhilfebeziehenden im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 64 Jahren 40,6 Prozent erwerbstätig. Davon war weniger als die Hälfte in einer Festanstellung. Der Anteil der Erwerbstätigen unter den Sozialhilfebeziehenden war im Kanton Zug seit 2017 angestiegen; 2023 ist er nun erstmals wieder gesunken (–2,3 Prozentpunkte). Erwerbstätigen wird die wirtschaftliche Sozialhilfe als Ergänzung zum Lohn ausbezahlt, wenn dieser zusammen mit anderen Einkommensquellen nicht zur Deckung des Lebensunterhalts ausreicht.

2023 waren von den erwerbstätigen Sozialhilfebezüger/innen (ohne Lernende) 29,0 Prozent in einem Teilzeitpensum unter 50 Prozent beschäftigt. 45,5 Prozent arbeiteten entweder in mehreren Teilzeitpensen oder in einem Teilzeitpensum von 50 Prozent oder mehr. 25,5 Prozent der unterstützten Erwerbstätigen arbeiteten Vollzeit (–6,3 Prozentpunkte). Damit ist der Anteil der Personen zurückgegangen, die trotz Vollzeitarbeit ihren Existenzbedarf nicht zu decken vermochten. Männer waren unter den sozialhilfebeziehenden Vollzeitbeschäftigten häufiger als Frauen. Umgekehrt war der Frauenanteil bei den unterstützen Teilzeitbeschäftigten höher als jener der Männer.

59,1 Prozent der Zuger Sozialhilfebeziehenden im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 64 Jahren gingen 2023 keiner Erwerbstätigkeit nach (+2,3 Prozentpunkte). 23,4 Prozent waren erwerbslos. Das heisst, sie wären zwar für die Aufnahme einer Tätigkeit verfügbar gewesen, blieben aber ohne bezahlte Arbeit. 35,7 Prozent waren Nichterwerbspersonen.

Mehr Dossiers aufgrund verbesserter Erwerbssituation abgeschlossen

Die Sozialhilfe soll in erster Linie der Überbrückung temporärer Notlagen dienen. In der Praxis wird in der Sozialhilfe bei einer Bezugsdauer von höchstens 12 Monaten von einem "Kurzzeitbezug" gesprochen. Eine Bezugsdauer von 13 bis 36 Monaten wird als "mittlerer Bezug" bezeichnet und eine darüber hinausgehende Dauer als "Langzeitbezug". Je länger die Bezugsdauer, desto höher ist das Risiko der sozialen Desintegration und desto tiefer die Chancen auf eine berufliche Wiedereingliederung (SKOS 2021).

Von den in den letzten fünf Jahren eröffneten Sozialhilfedossiers konnte die Hälfte innerhalb eines Jahrs wieder geschlossen werden (50,0%). Die mittlere Bezugsdauer (Median) betrug 12 Monate. 23,9 Prozent verblieben als Langzeitbeziehende, welche länger als drei Jahre unterstützt wurden.

Bei den 2023 abgeschlossenen Sozialhilfedossiers sind 40,9 Prozent auf eine verbesserte Erwerbssituation zurückzuführen; 7,0 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. 32,4 Prozent wurden durch eine andere Sozialleistung, zum Beispiel eine IV-Rente, abgelöst. Bei 23,2 Prozent der Fallabschlüsse endete die Zuständigkeit der involvierten Sozialdienste, meist wegen Wegzug oder Kontaktabbruch der unterstützten Person.

Kontakt

LUSTAT Statistik Luzern

E-Mail: info@lustat.ch

Telefon: +41 41 228 56 35