Sozialhilfe im Kanton Obwalden 2023

Stabile Sozialhilfequote im Kanton Obwalden

2023 wurden im Kanton Obwalden 370 Personen mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt – annähernd gleich viele wie im Vorjahr (2022: 367 Pers.). Die Obwaldner Sozialhilfequote, welche die Sozialhilfebeziehenden mit der Kantonsbevölkerung ins Verhältnis setzt, verblieb im vierten Jahr in Folge bei 1,0 Prozent. Damit weist Obwalden wie in den vergangenen Jahren die niedrigste Quote der Zentralschweizer Kantone aus (ZCH insgesamt: 1,7%). Auch verglichen mit der Gesamtschweiz (neustes verfügbares Datenjahr 2022: 2,9%) ist die Sozialhilfequote im Kanton Obwalden unterdurchschnittlich.

Sozialhilfequote in fast allen Altersgruppen gestiegen oder stabil geblieben

Die Sozialhilfequote im Kanton Obwalden ist 2023 gegenüber dem Vorjahr in nahezu allen Altersgruppen gestiegen oder annähernd konstant geblieben, ausser bei den 0- bis 17-Jährigen, deren Quote von 1,7 auf 1,5 Prozent sank. Gestiegen ist die Quote bei den 18- bis 25-Jährigen (von 1,4 auf 1,5%), bei den 65- bis 79-Jährigen (von 0,04 auf 0,10%) sowie bei den 80-Jährigen und Älteren (von 0,5 auf 0,6%).

Die Altersgruppe mit dem höchsten Risiko eines Sozialhilfebezugs ist im Allgemeinen jene der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren, vor allem, wenn sie im Haushalt mit nur einem Elternteil zusammenleben (Quote OW 2023: 1,5%). Mit steigendem Alter sinkt in der Regel das Risiko, auf Sozialhilfe angewiesen zu sein: Die 65- bis 79-jährigen Obwaldner/innen bezogen von allen Altersgruppen seit 2014 am seltensten Sozialhilfe (2023: 0,1%). Personen im Rentenalter haben im Bedarfsfall Anrecht auf Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, sodass sie nur in Ausnahmefällen auf das letzte sozialstaatliche Auffangnetz der wirtschaftlichen Sozialhilfe angewiesen sind.

Mehr Jahresaufenthalter/innen in der Sozialhilfe

Personen ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss tragen ein besonders hohes Sozialhilferisiko. Im Kanton Obwalden lag die Sozialhilfequote entsprechender Personen 2023 bei 2,1 Prozent (+0,3 Prozentpunkte). Ein tieferes Bildungsniveau vermindert die Chancen am Arbeitsmarkt und ist auch im Kanton Obwalden mit ein möglicher Grund für die höhere Sozialhilfequote der ausländischen Wohnbevölkerung (3,1%) gegenüber der schweizerischen (0,6%).

Die Sozialhilfequote der Ausländer/innen ist im Kanton 2023 erneut gesunken (–0,3 Prozentpunkte), während jene der Schweizer/innen um 0,1 Prozentpunkte angestiegen ist. Von allen mit Sozialhilfe Unterstützten machten 2023 in Obwalden ausländische Personen 51,4 Prozent aus. Die erhöhte Sozialhilfequote bei Ausländer/innen im Vergleich mit derjenigen von Schweizer/innen ist unter anderem auch darauf zurückzuführen, dass Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich – soweit die antragsstellende Person in der finanziellen Zuständigkeit des Kantons bzw. der Gemeinde liegt – ebenfalls zu dieser Bevölkerungsgruppe gezählt werden. 2023 waren im Kanton Obwalden 46,8 Prozent der ausländischen sozialhilfebeziehenden Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich. Diese Gruppe ist in allen Zentralschweizer Kantonen jeweils die grösste unter den ausländischen Sozialhilfebeziehenden. Für Flüchtlinge können höhere Hürden bei der beruflichen Integration (z.B. fehlende Sprachkenntnisse, erschwerter Arbeitsmarktzugang) bestehen, wodurch ihr Sozialhilferisiko überdurchschnittlich ist.

Die Zahl der sozialhilfebeziehenden Niedergelassenen (Bewilligung C) ist in den Zentralschweizer Kantonen seit Jahren tendenziell sinkend. Entgegen diesem längerfristigen Trend ist in Obwalden – wie auch in Nidwalden und Uri – die Zahl der unterstützten Niedergelassenen 2023 jedoch leicht angestiegen (von 33 auf 40 Personen). Dies im Gegensatz zu den restlichen Zentralschweizer Kantonen, die auch 2023 den rückläufigen Trend fortschrieben. Angestiegen ist 2023 hingegen in nahezu allen Zentralschweizer Kantonen die Zahl der mit Sozialhilfe unterstützten Jahresaufenthalter/innen 2023 (Ausnahme: ZG).

Anteil der Einelternfamilien in der Sozialhilfe gesunken

2023 bezogen im Kanton Obwalden 1,3 Prozent aller Privathaushalte Sozialhilfe; leicht mehr als im Vorjahr. Bei verheirateten Paaren mit Kindern waren es 0,3 Prozent; auch das sind leicht mehr als im Vorjahr. Mit 8,2 Prozent deutlich höher war dieser Anteil bei Haushalten, in denen ein alleinerziehender Elternteil (überwiegend Mütter) mit seinen Kindern zusammenlebt. Entsprechend ist das Armutsrisiko bei Kindern und Jugendlichen, die mit nur einem Elternteil zusammenleben, erhöht. Das Einkommen alleinerziehender Mütter und Väter reicht häufig nicht aus, um den Lebensbedarf der Familie zu decken. Der Anteil sozialhilfebeziehender Einelternhaushalte ist 2023 im Kanton Obwalden allerdings um 0,7 Prozentpunkte gesunken.

Familien mit Kindern werden mit weiteren, der wirtschaftlichen Sozialhilfe vorgelagerten bedarfsabhängigen Sozialleistungen unterstützt. 2023 wurden im Kanton Obwalden 100 Kindern und jungen Erwachsenen die Alimente bevorschusst (2022: 96 Pers.). Im längerfristigen Trend ist in den Zentralschweizer Kantonen die Alimentenbevorschussungsquote allerdings sinkend (OW 2023: 0,44%).

Mehr Erwerbstätige in der Sozialhilfe

2023 waren von den Obwaldner Sozialhilfebeziehenden im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 64 Jahren 36,3 Prozent erwerbstätig – überwiegend in Form einer Teilzeitanstellung. Das sind 3,4 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Erwerbstätigen wird die wirtschaftliche Sozialhilfe als Ergänzung zum Lohn ausbezahlt, wenn dieser zusammen mit anderen Einkommensquellen nicht zur Deckung des Lebensunterhalts ausreicht.

Von den erwerbstätigen Sozialhilfebezüger/innen (ohne Lernende) waren 52,9 Prozent in einem Teilzeitpensum unter 50 Prozent beschäftigt. 37,2 Prozent arbeiteten entweder in mehreren Teilzeitpensen oder in einem Teilzeitpensum von 50 Prozent und mehr. 10 Prozent arbeiteten Vollzeit. Männer sind unter den sozialhilfebeziehenden Vollzeitbeschäftigten häufiger als Frauen. Umgekehrt ist der Frauenanteil bei den sozialhilfebeziehenden Teilzeitbeschäftigten höher als jener der Männer.

63,3 Prozent der 2023 im Kanton Obwalden Unterstützten im erwerbsfähigen Alter gingen keiner beruflichen Tätigkeit nach. 19,5 Prozent waren erwerbslos. Das heisst, sie wären zwar für die Aufnahme einer Tätigkeit verfügbar gewesen, blieben aber ohne bezahlte Arbeit. 43,8 Prozent waren Nichterwerbspersonen.

Gut die Hälfte der Dossiers innerhalb eines Jahres abgeschlossen

Die Sozialhilfe dient in erster Linie der Überbrückung temporärer Notlagen. In der Praxis wird in der Sozialhilfe bei einer Bezugsdauer von höchstens 12 Monaten von einem "Kurzzeitbezug" gesprochen. Eine Bezugsdauer von 13 bis 36 Monaten wird als "mittlerer Bezug" bezeichnet und eine darüber hinausgehende Dauer als "Langzeitbezug". Je länger die Bezugsdauer, desto höher ist das Risiko der sozialen Desintegration und desto tiefer die Chancen auf eine berufliche Wiedereingliederung (SKOS 2021).

Von den in den letzten fünf Jahren im Kanton Obwalden eröffneten Sozialhilfedossiers konnte gut die Hälfte der Dossiers innerhalb eines Jahrs wieder geschlossen werden (54,4%). Die mittlere Bezugsdauer des Sozialhilfebezugs betrug 11 Monate. 16,7 Prozent verblieben als Langzeitbeziehende, die länger als drei Jahre mit Sozialhilfe unterstützt wurden.

In 25,0 Prozent der 2023 in Obwalden geschlossenen Fälle wurde die Sozialhilfe durch eine andere Sozialleistung abgelöst (z.B. IV-Rente). Bei 20,8 Prozent der Fallabschlüsse endete die Zuständigkeit der involvierten Sozialdienste, meist wegen Wegzug oder Kontaktabbruch der unterstützten Person. 47,2 Prozent der Abschlüsse gingen auf eine verbesserte Erwerbssituation zurück.

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