Sozialhilfe im Kanton Schwyz 2023

Stabile Sozialhilfequote im Kanton Schwyz

2023 wurden 2'261 Schwyzer/innen mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt. Das sind annähernd gleich viele wie im Vorjahr. Die Sozialhilfequote des Kantons, welche die Sozialhilfebeziehenden zur Wohnbevölkerung ins Verhältnis setzt, verblieb bei 1,4 Prozent stabil. Verglichen mit der Gesamtschweiz (neustes verfügbares Datenjahr 2022: 2,9%) ist die Schwyzer Quote unterdurchschnittlich. Sie ist auch tiefer als jene der Zentralschweiz insgesamt (2023: 1,7%).

Sozialhilfequote in allen Altersgruppen gestiegen oder stabil geblieben

Die Schwyzer Sozialhilfequote ist 2023 bei allen Altersgruppen entweder gestiegen oder nahezu konstant geblieben. Der grösste Anstieg war bei den 18- bis 25-Jährigen zu verzeichnen (von 1,6 auf 1,9%). Auch die Quoten der 65- bis 79-Jährigen und der 80-Jährigen und Älteren sind 2023 leicht gestiegen.

Die Altersgruppe mit dem höchsten Risiko eines Sozialhilfebezugs waren 2023 die Schwyzer Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren (Quote: 2,5%). Mit steigendem Alter sinkt in der Regel das Risiko, auf Sozialhilfe angewiesen zu sein: Die 65- bis 79-jährigen Schwyzer/innen bezogen 2023 von allen Altersgruppen am seltensten Sozialhilfe (0,3%). Personen im Rentenalter haben im Bedarfsfall Anrecht auf Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL), sodass sie nur in Ausnahmefällen auf das letzte sozialstaatliche Auffangnetz der wirtschaftlichen Sozialhilfe angewiesen sind.

Seit 2014 ist die Sozialhilfequote bei den 80-Jährigen und Älteren allerdings von 0,3 auf 1,2 Prozent gestiegen. Diese Zunahme deckt sich zeitlich mit dem Anstieg der Zahl der unterstützten Personen dieser Altersgruppe in stationären Einrichtungen oder Heimen, welche 2014 bei 20 und 2023 bei 91 Unterstützten lag. Wird der finanzielle Bedarf von Heimbewohner/innen mit Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL) durch diese nicht vollumfänglich abgedeckt, übernimmt die Sozialhilfe die ungedeckten Kosten eines Heimaufenthalts. Insbesondere relevant diesbezüglich ist die Höhe der für den EL-Bezug maximal anrechenbaren Pensionstaxen.

Diese Pensionstaxe ist per 1. Januar 2024 erhöht worden.  Seither beträgt die Pensionstaxe für EL beziehende Personen in einem Alters- oder Pflegeheim höchstens 345 Prozent (vorher 300%) des auf den Tag umgerechneten Betrags für den allgemeinen Lebensbedarf für Alleinstehende (VVzKELG § 7a Abs. 2). Damit sollte die Zahl der Heimbewohner/innen mit EL, deren Pensionstaxe vollumfänglich durch die EL gedeckt wird, steigen und die Zahl der Sozialhilfebeziehenden abnehmen.

Mehr Jahresaufenthalter/innen in der Sozialhilfe

Personen ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss tragen ein besonders hohes Sozialhilferisiko. Im Kanton Schwyz lag die Sozialhilfequote entsprechender Personen 2023 unverändert bei 2,2 Prozent. Ein tieferes Bildungsniveau vermindert die Chancen am Arbeitsmarkt und ist auch im Kanton Schwyz mit ein Grund für die höhere Sozialhilfequote der ausländischen Wohnbevölkerung gegenüber der schweizerischen. Während die Quote der Schweizer/innen (0,7%) stabil geblieben ist, ist jene der Ausländer/innen (3,7%) nach einem Rückgang im Vorjahr wieder leicht angestiegen.

Von allen mit Sozialhilfe Unterstützten machten 2023 in Schwyz ausländische Personen 61,0 Prozent aus. Die erhöhte Sozialhilfequote bei Ausländer/innen im Vergleich mit derjenigen von Schweizer/innen ist unter anderem auch darauf zurückzuführen, dass Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich – soweit die antragsstellende Person in der finanziellen Zuständigkeit des Kantons bzw. der Gemeinde liegt – ebenfalls zu dieser Bevölkerungsgruppe gezählt werden. 2023 waren im Kanton Schwyz 58,5 Prozent der ausländischen sozialhilfebeziehenden Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich. Diese Gruppe ist in allen Zentralschweizer Kantonen jeweils die grösste unter den ausländischen Sozialhilfebeziehenden. Für Flüchtlinge können höhere Hürden bei der beruflichen Integration (z.B. fehlende Sprachkenntnisse, erschwerter Arbeitsmarktzugang) bestehen, wodurch ihr Sozialhilferisiko überdurchschnittlich ist.

Die Zahl der sozialhilfebeziehenden Niedergelassenen (Bewilligung C) ist in den Zentralschweizer Kantonen seit Jahren tendenziell sinkend. Im Kanton Schwyz nahm die Anzahl der unterstützten Niedergelassenen 2023 im neunten Jahr in Folge ab (von 338 auf 322 Pers.). Angestiegen ist 2023 hingegen in nahezu allen Zentralschweizer Kantonen (Ausnahme: ZG) die Zahl der mit Sozialhilfe unterstützten Jahresaufenthalter/innen – in Schwyz 2023 von 188 auf 219 Personen.

Sozialhilferisiko in Einelternfamilien deutlich erhöht

Insgesamt bezogen 2023 im Kanton Schwyz wie im Vorjahr 1,5 Prozent aller Privathaushalte Sozialhilfe. Bei verheirateten Paaren mit Kindern waren es 0,8 Prozent. Um ein Vielfaches höher war dieser Anteil mit 11,6 Prozent bei Haushalten, in denen ein alleinerziehender Elternteil (überwiegend Mütter) mit seinen Kindern zusammenlebt. Entsprechend ist das Armutsrisiko bei Kindern und Jugendlichen, die mit nur einem Elternteil zusammenleben, erhöht. Das Einkommen alleinerziehender Mütter und Väter reicht häufig nicht aus, um den Lebensbedarf der Familie zu decken. Allerdings ist der Anteil der sozialhilfebeziehenden Einelternhaushalten 2023 im Kanton Schwyz gegenüber dem Vorjahr um 2 Prozentpunkte gesunken.

Familien mit Kindern werden im Kanton Schwyz mit weiteren, der wirtschaftlichen Sozialhilfe vorgelagerten bedarfsabhängigen Sozialleistungen unterstützt. 2023 wurden 240 Kindern und jungen Erwachsenen die Alimente bevorschusst. Damit ist die Zahl der alimentenbevorschussten Kinder und jungen Erwachsenen im Kanton Schwyz 2023 wieder leicht gestiegen, nachdem sie seit 2015 rückläufig gewesen war. Langfristig ist die Alimentenbevorschussungsquote in den Kantonen der Zentralschweiz tendenziell sinkend (SZ 2023: 0,26%).

Mehr Vollzeiterwerbstätige in der Sozialhilfe

2023 waren von den Schwyzer Sozialhilfebeziehenden im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 64 Jahren 37,8 Prozent erwerbstätig – überwiegend in Form einer Teilzeitanstellung. Nachdem der Anteil der Erwerbstätigen in der Sozialhilfe im Kanton Schwyz seit 2015 kontinuierlich angestiegen war, ist er 2023 nun erstmalig wieder gesunken (–1,4 Prozentpunkte). Erwerbstätigen wird die wirtschaftliche Sozialhilfe als Ergänzung zum Lohn ausbezahlt, wenn dieser zusammen mit anderen Einkommensquellen nicht zur Deckung des Lebensunterhalts ausreicht.

Von den erwerbstätigen Sozialhilfebezüger/innen (ohne Lernende) waren 30,3 Prozent in einem Teilzeitpensum unter 50 Prozent beschäftigt. 36,7 Prozent arbeiteten entweder in mehreren Teilzeitpensen oder in einem Teilzeitpensum von 50 Prozent oder mehr. 33,0 Prozent arbeiteten Vollzeit. Das sind 4,5 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Männer sind unter den sozialhilfebeziehenden Vollzeitbeschäftigten häufiger als Frauen. Umgekehrt ist der Frauenanteil unter den sozialhilfebeziehenden Teilzeitbeschäftigten höher als jener der Männer.

60,0 Prozent der 2023 im Kanton Schwyz Unterstützten im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 64 Jahren gingen keiner beruflichen Tätigkeit nach. 21,2 Prozent waren erwerbslos. Das heisst, sie wären zwar für die Aufnahme einer Tätigkeit verfügbar gewesen, blieben aber ohne bezahlte Arbeit. 38,8 Prozent waren Nichterwerbspersonen.

Mittlere Bezugsdauer beträgt gut ein Jahr

Die Sozialhilfe dient in erster Linie der Überbrückung temporärer Notlagen. In der Praxis wird in der Sozialhilfe bei einer Bezugsdauer von höchstens 12 Monaten von einem "Kurzzeitbezug" gesprochen. Eine Bezugsdauer von 13 bis 36 Monaten wird als "mittlerer Bezug" bezeichnet und eine darüber hinausgehende Dauer als "Langzeitbezug". Je länger die Bezugsdauer, desto höher ist das Risiko der sozialen Desintegration und desto tiefer die Chancen auf eine berufliche Wiedereingliederung (SKOS 2021).

Von den in den letzten fünf Jahren im Kanton Schwyz eröffneten Sozialhilfedossiers konnte knapp die Hälfte der Dossiers innerhalb eines Jahres wieder geschlossen werden (48,8%). Die mittlere Bezugsdauer des Sozialhilfebezugs betrug 13 Monate. 22,5 Prozent verblieben als Langzeitbeziehende, die länger als drei Jahre mit Sozialhilfe unterstützt wurden.

In 26,2 Prozent der 2023 geschlossenen Fälle wurde die Sozialhilfe durch eine andere Sozialleistung abgelöst (z.B. IV-Rente). Bei 30,3 Prozent der Fallabschlüsse endete die Zuständigkeit der involvierten Sozialdienste, meist wegen Wegzug, Todesfall oder Kontaktabbruch der unterstützten Person. 41,4 Prozent der Abschlüsse gingen auf eine verbesserte Erwerbssituation zurück.

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