Sozialhilfe im Kanton Nidwalden 2023

Mehr Sozialhilfebeziehende im Kanton Nidwalden

2023 wurden 482 Nidwaldner/innen mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt (2022: 419 Pers.). Das sind 15,0 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Nidwaldner Sozialhilfequote, welche die Sozialhilfebeziehenden ins Verhältnis zur Kantonsbevölkerung setzt, ist damit auf 1,1 Prozent gestiegen, nachdem sie drei Jahre in Folge bei 1,0 Prozent stabil geblieben war. Nidwalden ist der einzige Zentralschweizer Kanton, dessen Quote 2023 einen Anstieg erfuhr. Gleichauf mit dem Kanton Uri und nach dem Kanton Obwalden (1,0%) weist Nidwalden aber nach wie vor eine der drei tiefsten Sozialhilfequoten aller Zentralschweizer Kantone aus (ZCH insgesamt: 1,7%). Die Nidwaldner Quote liegt auch im gesamtschweizerischen Vergleich tief (CH, neustes verfügbares Datenjahr 2022: 2,9%).

Sozialhilfequote in Mehrheit der Altersgruppen gestiegen

Die Sozialhilfequote ist 2023 im Kanton Nidwalden in 5 von 6 Altersgruppen angestiegen. Der grösste Anstieg erfolgte bei den 18- bis 25-Jährigen: Hier stieg die Quote von 1,1 auf 1,6 Prozent. In der Altersgruppe der 25- bis 55-Jährigen blieb die Quote bei 1,2 Prozent stabil.

Die Altersgruppe mit dem höchsten Risiko eines Sozialhilfebezugs sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Dies vor allem, wenn sie nur mit einem Elternteil zusammenleben. Die Sozialhilfequote dieser Altersgruppe (2,2%) ist im Kanton Nidwalden 2023 gegenüber dem Vorjahr gestiegen (2022: 2,0%). Mit dem Alter sinkt in der Regel das Risiko, auf Sozialhilfe angewiesen zu sein. Die 65- bis 79-jährigen Nidwaldner/innen bezogen 2023 erneut am seltensten Sozialhilfe (0,2%). Personen im Rentenalter haben im Bedarfsfall Anrecht auf Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, sodass sie nur in Ausnahmefällen auf das letzte sozialstaatliche Auffangnetz der wirtschaftlichen Sozialhilfe angewiesen sind.

Mehr Jahresaufenthalter/innen in der Sozialhilfe

Personen ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss tragen ein besonders hohes Sozialhilferisiko. Im Kanton Nidwalden lag die Sozialhilfequote entsprechender Personen 2023 bei 2,4 Prozent. Das sind 0,2 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Ein tieferes Bildungsniveau vermindert die Chancen für den Zugang zum Arbeitsmarkt und ist auch im Kanton Nidwalden möglicherweise mit ein Grund für die höhere Sozialhilfequote der ausländischen Wohnbevölkerung (Quote: 3,6%) gegenüber jener von Schweizer/innen (0,6%). Die Sozialhilfequote von Nidwaldner/innen schweizerischer Nationalität ist 2023 leicht gestiegen, während jene der Ausländer/innen stabil blieb, nachdem sie im Vorjahr um 0,4 Prozentpunkte gesunken war.

Ausländische Personen machten 2023 im Kanton Nidwalden unter allen Sozialhilfebeziehenden 54,1 Prozent aus. Die erhöhte Sozialhilfequote bei Ausländer/innen im Vergleich mit derjenigen von Schweizer/innen ist unter anderem auch darauf zurückzuführen, dass Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich – soweit die antragsstellende Person in der finanziellen Zuständigkeit des Kantons bzw. der Gemeinde liegt – ebenfalls zu dieser Bevölkerungsgruppe gezählt werden. 2023 waren im Kanton Nidwalden 59,4 Prozent der ausländischen sozialhilfebeziehenden Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich. Diese Gruppe ist in allen Zentralschweizer Kantonen jeweils die grösste unter den ausländischen Sozialhilfebeziehenden. Für Flüchtlinge können höhere Hürden bei der beruflichen Integration (z.B. fehlende Sprachkenntnisse, erschwerter Arbeitsmarktzugang) bestehen, wodurch ihr Sozialhilferisiko überdurchschnittlich ist.

Die Zahl der sozialhilfebeziehenden Niedergelassenen (Bewilligung C) ist in den Zentralschweizer Kantonen seit Jahren tendenziell sinkend. Entgegen diesem Trend ist in Nidwalden – wie auch in Obwalden und Uri – die Zahl der unterstützten Niedergelassenen 2023 jedoch leicht angestiegen. Dies im Gegensatz zu den restlichen Zentralschweizer Kantonen, die auch 2023 den rückläufigen Trend fortschrieben. Angestiegen ist 2023 hingegen in nahezu allen Zentralschweizer Kantonen die Zahl der mit Sozialhilfe unterstützten Jahresaufenthalter/innen 2023 (Ausnahme: ZG).

Erneut erhöhter Unterstützungsbedarf bei Einelternfamilien

2023 bezogen im Kanton Nidwalden mit 1,1 Prozent leicht mehr Privathaushalte Sozialhilfe als im Vorjahr (2022: 1,0%). Bei verheirateten Paaren mit Kindern waren es mit 0,4 Prozent leicht weniger als im Vorjahr. Mit 12,6 Prozent um ein Vielfaches höher war dieser Anteil bei Haushalten, in denen ein alleinerziehender Elternteil (überwiegend Mütter) mit seinen Kindern zusammenlebt. Entsprechend sind Kinder und Jugendliche, die mit nur einem Elternteil zusammenleben, einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt. Das Einkommen alleinerziehender Mütter und Väter reicht häufig nicht aus, um den Lebensbedarf der Familie zu decken. Der Anteil an unterstützten Einelternfamilien ist 2023 gegenüber dem Vorjahr um 0,9 Prozentpunkte gestiegen.

Familien werden mit weiteren, der wirtschaftlichen Sozialhilfe vorgelagerten bedarfsabhängigen Sozialleistungen unterstützt. 2023 wurden im Kanton Nidwalden 90 Kindern und jungen Erwachsenen die Alimente bevorschusst (2022: 101 Pers.). Im längerfristigen Trend ist die Alimentenbevorschussungsquote im Kanton Nidwalden wie in den restlichen Zentralschweizer Kantonen abnehmend (NW 2023: 0,34%).

Weniger Vollzeitbeschäftigte in der Sozialhilfe

2023 waren von den Nidwaldner Sozialhilfebeziehenden im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 64 Jahren 37,5 Prozent erwerbstätig – überwiegend in Form einer Teilzeitanstellung. Das sind mehr als im Vorjahr (2022: 36,5%). Erwerbstätigen wird die wirtschaftliche Sozialhilfe als Ergänzung zum Lohn ausbezahlt, wenn dieser zusammen mit anderen Einkommensquellen nicht zur Deckung des Lebensunterhalts ausreicht.

Von den erwerbstätigen Sozialhilfebezüger/innen (ohne Lernende) waren 42,0 Prozent in einem Teilzeitpensum unter 50 Prozent beschäftigt. Das sind erneut mehr als im Vorjahr (+2,0 Prozentpunkte). 39,5 Prozent hatten eine Teilzeitanstellung mit einem Pensum von 50 Prozent oder mehr. 18,5 Prozent arbeiteten Vollzeit. Dieser Wert hat erneut abgenommen (–6,5 Prozentpunkte). Männer sind unter den sozialhilfebeziehenden Vollzeitbeschäftigten häufiger als Frauen. Umgekehrt ist der Frauenanteil höher unter den sozialhilfebeziehenden Teilzeitbeschäftigten.

55,7 Prozent der 2023 im Kanton Nidwalden Unterstützten im erwerbsfähigen Alter gingen keiner beruflichen Tätigkeit nach. 19,9 Prozent waren erwerbslos. Das heisst, sie wären zwar für die Aufnahme einer Tätigkeit verfügbar gewesen, blieben aber ohne bezahlte Arbeit. 35,8 Prozent waren Nichterwerbspersonen.

Gut jeder fünfte Sozialhilfebezug dauert mehr als drei Jahre

Die Sozialhilfe dient in erster Linie der Überbrückung temporärer Notlagen. In der Praxis wird in der Sozialhilfe bei einer Bezugsdauer von höchstens 12 Monaten von einem "Kurzzeitbezug" gesprochen. Eine Bezugsdauer von 13 bis 36 Monaten wird als "mittlerer Bezug" bezeichnet und eine darüber hinausgehende Dauer als "Langzeitbezug". Je länger die Bezugsdauer, desto höher ist das Risiko der sozialen Desintegration und desto tiefer die Chancen auf eine berufliche Wiedereingliederung (SKOS 2021).

Von den in den letzten fünf Jahren im Kanton Nidwalden eröffneten Sozialhilfedossiers konnte gut die Hälfte innerhalb eines Jahrs wieder geschlossen werden (53,0%). Die mittlere Bezugsdauer des Sozialhilfebezugs betrug 11 Monate. 22,5 Prozent verblieben als Langzeitbeziehende, die länger als drei Jahre mit Sozialhilfe unterstützt wurden.

In 20,0 Prozent der 2023 geschlossenen Fälle wurde die Sozialhilfe durch eine andere Sozialleistung abgelöst (z.B. IV-Rente). Bei 34,1 Prozent der Fallabschlüsse endete die Zuständigkeit der involvierten Sozialdienste, meist wegen Wegzug oder Kontaktabbruch der unterstützten Person. 42,4 Prozent der Abschlüsse gingen auf eine verbesserte Erwerbssituation zurück.

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