Bildungssystem

Das Bildungswesen der Schweiz ist föderalistisch organisiert und sowohl kantonal als auch kommunal verankert. Die Kantone gestalten im obligatorischen Schulbereich die Bildungsstrukturen und deren Inhalte selbstständig und können eigene Rechtsvorschriften erlassen. Im nachobligatorischen Bereich teilen sich Bund und Kantone die Verantwortung. Die Zuständigkeiten und die Finanzierung der Bildung werden im Kapitel "Finanzierung der Bildung" betrachtet.

Formale Bildung, nichtformale Bildung und informelles Lernen

Der Begriff Bildung bezieht sich sowohl auf Wissensbestände und Kompetenzen als auch auf Lernprozesse, die zu deren Erwerb benötigt werden. Lernprozesse finden in verschiedenen Formen statt. Formale Bildung bezeichnet in der Regel organisierte, aufeinander aufbauende Bildungsgänge, die zu anerkannten Abschlüssen führen. Zur nichtformalen Bildung zählen hingegen Bildungsveranstaltungen, die ebenfalls in organisierten Lehr-Lern-Beziehungen erfolgen, aber nicht ins reguläre nationale Bildungssystem eingebunden sind. Der Bildungserwerb ausserhalb von vorstrukturierten und professionalisierten Lernbeziehungen wird als informelles Lernen bezeichnet. Im vorliegenden Bildungsbericht steht hauptsächlich die formale Bildung im Mittelpunkt.

Bildungssystem und soziale Ungleichheiten

Das formale Bildungssystem ist ein System sich ergänzender und hierarchisch aufeinander aufbauender Bildungsstufen. Während einzelne Pfade für alle obligatorisch vorgegeben sind, werden andere freiwillig durchlaufen. An den Übergängen von einer auf die nächsthöhere Schulstufe finden jeweils Selektions- und Differenzierungsprozesse statt (vgl. Gilomen 2002). Das Bildungssystem ist daher auch ein selektives System, das soziale Ungleichheiten produziert respektive bestehende soziale Ungleichheiten reproduzieren kann (vgl. z.B. Löw/Geier 2014, S. 69ff., Edelmann et. al. 2012, S. 29ff.). Zudem findet Bildung in einem sich stetig verändernden gesellschaftlichen Umfeld statt. Das Bildungssystem trägt diesen gesellschaftlichen Entwicklungen mit verschiedenen Betreuungs- und Unterstützungsangeboten Rechnung, welche die Chancengerechtigkeit für alle Lernenden unabhängig ihrer Herkunft verbessern sollen.

Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit

Von Chancengleichheit wird gesprochen, wenn allfällige Unterschiede in Bildungs- oder Berufserfolg auf individuelle Fähigkeiten oder Entscheidungen und nicht auf systemische Zugangsbeschränkungen zurückzuführen sind. Da eine Charakterisierung von gleichen Chancen oft sehr schwer zu treffen ist, wird alternativ oft auch der Begriff Chancengerechtigkeit verwendet, der das Vorhandensein von gerechten Chancen für alle impliziert.

Durchlässigkeit ermöglicht die Weiterentwicklung der eigenen Bildungsinteressen

Das Schweizer Bildungssystem zeichnet sich durch eine hohe Durchlässigkeit aus. Es ermöglicht Wechsel und Übergänge zwischen verschiedenen Ausbildungsrichtungen und -niveaus. Damit unterstützt das Bildungssystem die individuelle Weiterentwicklung der eigenen Bildungsinteressen. Wer über die notwendigen Qualifikationen verfügt, kann grundsätzlich selber bestimmen, welche Ausbildung er oder sie absolvieren möchte, und in der Regel auch den Ausbildungsort frei wählen. Einschränkungen gibt es in der Berufsbildung aufgrund des Lehrstellenangebots, und im Bereich der Hochschulen gilt für einzelne Studiengänge wie zum Beispiel Medizin eine Zulassungsbeschränkung (Numerus clausus).

Frühe Förderung im Vorschulalter

Die Leistungen im Bereich der frühen Förderung umfassen die allgemeine Förderung in der frühen Kindheit, Beratungs- und Unterstützungsangebote sowie ergänzende Erziehungshilfen (vgl. BSV: Politik der frühen Kindheit).

Die Angebote für Kinder im Vorschulalter werden im Kapitel "Frühe Förderung im Vorschulalter" behandelt.

Obligatorische Schulstufen

Die Schulpflicht dauert im Kanton Luzern insgesamt zehn Schuljahre und umfasst die Kindergarten-, Primar- und Sekundarstufe I. Auf allen obligatorischen Schulstufen gibt es neben den öffentlichen auch private Schulangebote, die von der Dienststelle Volksschulbildung des Kantons bewilligt werden müssen.

Kindergarten/Basisstufe

Im Kanton Luzern bieten die Gemeinden den zweijährigen Kindergarten an, wovon ein Jahr obligatorisch besucht werden muss. Einige Gemeinden und Schulen führen eine Basisstufe. Diese verbindet den zweijährigen Kindergarten und die ersten zwei Jahre der Primarstufe.

Primarschule

Nach einem oder zwei Jahren Kindergarten treten die Knaben und Mädchen in die 1. Klasse der Primarschule ein. Diese dauert sechs Jahre und führt zum Übertritt auf die Sekundarstufe I. Für Kinder mit Basisstufe dauert die Primarschule vier Jahre, weil sie in die 3. Klasse übertreten. In der Primarschule erarbeiten die Kinder grundlegendes Wissen und bauen Lern- und Arbeitsmethoden auf. Über die Schuljahre hinweg wächst das Angebot an Fächern.

Sekundarstufe I

Die dreijährige Sekundarstufe I folgt auf die Primarstufe und ist die dritte Phase der obligatorischen Schulzeit. In der Sekundarschule erweitern die Jugendlichen ihre Grundbildung zu einer alltagsorientierten Allgemeinbildung. Damit schaffen sie die Grundlagen für eine Berufsausbildung oder für den Eintritt in eine weiterführende Schule.

Es besteht die Möglichkeit, nach der 6. Klasse der Primarstufe ans Langzeitgymnasium respektive nach der 2. oder der 3. Klasse der Sekundarschule ans Kurzzeitgymnasium überzutreten, vgl. unten Sekundarstufe II/Allgemeinbildung.

Sekundarschultypen

In der Sekundarschule werden im Kanton Luzern die Niveaus A, B und C (höhere Anforderungen, erweiterte Anforderungen, grundlegende Anforderungen) geführt. Die Schulen können getrennt, kooperativ oder integriert organisiert sein. Beim getrennten Modell werden die Lernenden entweder in der Stammklasse Niveau A, B oder C unterrichtet. Im kooperativen Modell besuchen die Lernenden entweder die Stammklasse Niveau A/B oder Niveau C. Im integrierten Modell werden alle Lernenden in der gleichen Stammklasse unterrichtet.

Förderangebote, Sonderschulung sowie schul- und familienergänzende Betreuung

Förderangebote

Für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen beziehungsweise mit individuellen Lernzielen bestehen verschiedene Förderangebote. Die Angebote helfen, Stärken weiterzuentwickeln und Schwächen zu verringern. Es bestehen spezifische Angebote für Lernende mit Lernschwierigkeiten und Teilleistungsschwächen, für Lernende mit besonderen Begabungen, für Lernende mit Verhaltensschwierigkeiten und für fremdsprachige Lernende.

Sonderschulung

Kinder und Jugendliche mit einer geistigen, körperlichen, sprachlichen Behinderung oder mit einer Hör-, Seh- oder Verhaltensbehinderung (inkl. sozio-emotionale Entwicklung) werden mit sonderpädagogischen Massnahmen gefördert und unterstützt. Diese Sonderschulung erfolgt wenn immer möglich integrativ, das heisst innerhalb der Regelklasse. Wenn ausgewiesen ist, dass für Lernende in einem separativen Rahmen bessere Entwicklungsmöglichkeiten bestehen, kann die Sonderschulung auch separativ erfolgen, das heisst in Sonderschulen.

Schul- und familienergänzende Tagesstrukturen

Neben den Förderangeboten und sonderpädagogischen Angeboten zählen auch schul- und familienergänzende Tagesstrukturen zum Leistungsauftrag der Volksschulen.

Die obligatorischen Schulstufen werden in den Kapiteln "Lernende der obligatorischen Schulstufen" und "Schulpersonal der obligatorischen Schulstufen" sowie im Kapitel "Lehrkräftebedarf" statistisch analysiert.

Sekundarstufe II

Die Sekundarstufe II schliesst an die obligatorische Schulzeit an. Sie gliedert sich in allgemeinbildende Schulen und Ausbildungen der beruflichen Grundbildung. In der Schweiz können rund 250 verschiedene berufliche Grundbildungen absolviert werden.

Berufliche Grundbildung

Die berufliche Grundbildung dient dem Erwerb von Fähigkeiten, Kenntnissen und Fertigkeiten, die für die Ausübung eines bestimmten Berufs notwendig sind. Die Ausbildung verbindet Theorie und Praxis und erfolgt an drei Lernorten: Im Lehrbetrieb werden praktische Fertigkeiten vermittelt, in der Berufsfachschule die theoretischen Kenntnisse erworben, und in den überbetrieblichen Kursen werden praktische und theoretische Fähigkeiten vertieft und zueinander in Beziehung gesetzt.

Ausbildungstypen

Die berufliche Grundbildung erfolgt in einer zweijährigen Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) oder einer drei- oder vierjährigen Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ). Eine berufliche Grundbildung mit EBA ermöglicht überwiegend praktisch begabten Jugendlichen einen anerkannten Abschluss mit einem eigenständigen Berufsprofil. In einer beruflichen Grundbildung mit EFZ werden Qualifikationen zur selbstständigen Ausübung eines bestimmten Berufs erworben.

Berufsmaturität

Parallel zur beruflichen Grundbildung mit EFZ oder nach Abschluss einer EFZ-Ausbildung kann die Berufsmaturität erlangt werden. Der Berufsmaturitätsausweis erlaubt den prüfungsfreien Zugang zu einer Fachhochschule.

Allgemeinbildung

Die Gymnasialbildung und die Ausbildungsgänge der Fachmittelschulen zählen zu den allgemeinbildenden Ausbildungen auf der Sekundarstufe II.

Gymnasien

Der Kanton Luzern führt die Gymnasialbildung sowohl als Langzeitgymnasium (6 Jahre) als auch als Kurzzeitgymnasium (4 Jahre). Der Übertritt ins Langzeitgymnasium erfolgt nach der 6. Klasse der Primarschule, der Übertritt ins Kurzzeitgymnasium nach der 2. oder nach der 3. Klasse der Sekundarschule (Niveau A). Im Kanton Luzern gibt es keine Aufnahmeprüfungen, sondern die Aufnahme ans Gymnasium findet aufgrund der Schulnoten und weiterer Kriterien statt. Die gymnasiale Maturität ermöglicht den Zugang zu allen Studiengängen der universitären Hochschulen und zu einigen Angeboten der pädagogischen Hochschulen. Für ein Studium an einer Fachhochschule muss in der Regel ein Praktikum im Arbeitsfeld der gewünschten Studienrichtung absolviert werden.

Fachmittelschulen

Fachmittelschulen bieten eine Alternative zur Berufsmaturität und zur gymnasialen Maturität. An ihnen werden sowohl Allgemeinwissen als auch spezifische berufliche Kenntnisse vermittelt. Das Ausbildungskonzept ist zweistufig: Nach drei Jahren kann der Fachmittelschulausweis erworben werden, nach einem weiteren Jahr die Fachmaturität. Der Fachmittelschulausweis ermöglicht den Zugang zu den höheren Fachschulen, die Fachmaturität den Zugang zu den Fachhochschulen und den pädagogischen Hochschulen.

Maturitätsschule für Erwachsene

Die Maturitätsschule für Erwachsene bietet erwachsenen Personen die Möglichkeit, den gymnasialen Maturitätsabschluss auf dem zweiten Bildungsweg nachzuholen.

Passerellen-Ergänzungsprüfung

Die Passerellen-Ergänzungsprüfung ermöglicht Personen mit einer Berufs- oder Fachmaturität den Zugang zu einer universitären Hochschule.

Brückenangebote und andere Zwischenlösungen

Jugendliche, die aus schulischen oder persönlichen Gründen nicht direkt nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit in eine Ausbildung auf Sekundarstufe II eintreten, können in einem kantonalen Brückenangebot oder einem privaten Angebot die notwendigen Schlüsselkompetenzen festigen und werden in der Berufswahl wie auch bei der Lehrstellensuche unterstützt.

Die Sekundarstufe II wird in den Kapiteln "Lernende der Sekundarstufe II" und "Schulpersonal der Sekundarstufe II" statistische analysiert. Zudem werden im Kapitel "Gradlinige und nichtgradlinige Bildungsverläufe" die Bildungswege von Luzerner Lernenden ab Beginn der Sekundarstufe I bis zum Erstabschluss auf Sekundarstufe II betrachtet.

Tertiärstufe

Die Tertiärstufe gliedert sich in der Schweiz in die Bereiche Tertiär A und Tertiär B. Diese Aufteilung setzt jene der Sekundarstufe II in allgemein- und berufsbildende Lehrgänge gewissermassen fort (SKBF 2023: 199). Die beiden Bereiche Tertiär A und B unterscheiden sich grundlegend, sowohl was die institutionellen Rahmenbedingungen als auch was die Zugangsvoraussetzungen und die Finanzierung betrifft.

Tertiär A

Der Tertiärbereich A umfasst die Universitäten und die eidgenössischen technischen Hochschulen, die Fachhochschulen sowie die pädagogischen Hochschulen. Zugangsvoraussetzungen für ein Hochschulstudium sind in der Regel eine Berufslehre mit Berufsmaturität (Fachhochschulen) oder eine gymnasiale Maturität (universitäre Hochschulen).

Universitäre Hochschulen, Fachhochschulen und pädagogische Hochschulen

Im Hochschulbereich werden Wissenschaft und Forschung sowie deren Lehre miteinander verbunden. Während an den universitären Hochschulen die Grundlagenforschung im Mittelpunkt steht, sind die Fach- und pädagogischen Hochschulen stärker auf die Berufspraxis und die angewandte Forschung ausgerichtet. Die Hochschulen bieten mehr als 120 Studienrichtungen an (vgl. SDBB Studienrichtungen). Die Fachhochschulen sowie die pädagogischen Hochschulen verleihen Bachelor- und Mastertitel, die universitären Hochschulen Bachelor-, Master- und Doktortitel.

Die Tertiärstufe A wird in den Kapiteln "Studierende an Hochschulen" und "Hochschulpersonal" statistisch analysiert.

Tertiär B

Zum Tertiärbereich B zählen die eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen sowie die höheren Fachschulen. Sie werden auch unter dem Begriff der höheren Berufsbildung zusammengefasst. Die höhere Berufsbildung steht Absolventen und Absolventinnen einer beruflichen Grundbildung oder eines anderen Abschlusses auf der Sekundarstufe II offen.

Eidgenössische Berufsprüfung und höhere Fachprüfung

Die eidgenössische Berufsprüfung ermöglicht die fachliche Vertiefung und Spezialisierung in einem Beruf. Derzeit gibt es rund 260 Berufsprüfungen, die zu einem eidgenössischen Fachausweis führen. Die höhere Fachprüfung qualifiziert Berufsleute als Experten und Expertinnen in ihrem Berufsfeld und bereitet sie auf das Führen eines Unternehmens vor. Derzeit gibt es rund 160 höhere Fachprüfungen, die zu einem eidgenössischen Diplom führen. Prüfungsträger der eidgenössischen Prüfungen sind die Organisationen der Arbeitswelt. Voraussetzung für die Prüfungen sind in der Regel ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis sowie mehrjährige Berufserfahrung im entsprechenden Berufsfeld.

Höhere Fachschulen

Die höheren Fachschulen vermitteln Kompetenzen, um Fach- und Führungsverantwortung zu übernehmen. Zugangsvoraussetzung ist in der Regel ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis. Absolventen und Absolventinnen erhalten ein eidgenössisch anerkanntes Diplom. Eine höhere Fachschulausbildung kann in acht Bereichen absolviert werden: "Technik", "Gastgewerbe, Tourismus und Hauswirtschaft", "Wirtschaft", "Land- und Forstwirtschaft", "Gesundheit", "Soziales und Erwachsenenbildung", "Künste, Gestaltung und Design" sowie "Verkehr und Transport".

Reglementierte und nichtreglementierte Ausbildungen

Bei den Berufsprüfungen und den höheren Fachprüfungen ist der Zugang zum Prüfungsverfahren nicht vom Besuch eines entsprechenden Bildungsgangs abhängig; die Vorbereitung auf die Prüfungen ist nicht reglementiert. Die Vorbereitung auf die Abschlüsse der höheren Fachschulen sind hingegen Teil der Ausbildung. Inhalte, Dauer und Prüfungsverfahren sind in den entsprechenden Rahmenlehrplänen geregelt (vgl. SBFI Rahmenlehrpläne).

Die Tertiärstufe B wird im Kapitel "Studierende der höheren Berufsbildung" statistisch analysiert.

Weiterbildung

Der Begriff Weiterbildung bezieht sich auf die nichtformale Bildung. Damit ist das organisierte Lernen gemeint, das ausserhalb des formalen Bildungssystems stattfindet. Das Weiterbildungsgesetz, das 2017 in Kraft trat, ordnet die Weiterbildung in das schweizerische Bildungssystem ein.

Nicht nur die Formen der Weiterbildungen, sondern auch das Feld der Anbieter von Weiterbildungen sind sehr vielfältig. Es wird zu grossen Teilen von privaten Akteuren bestimmt (vgl. SVEB: Weiterbildung in der Schweiz). Zu den Weiterbildungen gehören kurze Veranstaltungen wie Workshops, Seminare oder innerbetriebliche Schulungen ebenso wie umfangreichere Programme. Zu Letzteren zählen beispielsweise die Vorbereitungskurse auf Berufs- und höhere Fachprüfungen, aber auch Weiterbildungen an Hochschulen sowie Nachdiplomstudien und -kurse im Rahmen der höheren Berufsbildung.

Die Weiterbildung wird im Kapitel "Weiterbildung" statistisch analysiert.

Literatur

  • Bundesamt für Sozialversicherungen: Politik der frühen Kindheit (abgerufen: August 2024)
  • Edelmann, D.; J. Schmidt, J., R. Tippelt (2012): Einführung in die Bildungsforschung. Grundriss der Pädagogik/Erziehungswissenschaften. Band 12. Stuttgart.
  • Gilomen, H. (2002): Sozialberichterstattung und Politisches Monitoring. Strategien und Perspektiven. In: Bundesamt für Statistik (Hrsg.): Sozialberichterstattung und politisches Monitoring. Indikatoren zur sozialen Kohäsion, Nachhaltigkeit und Lebensqualität in der Schweiz. Neuchâtel: 371–389.
  • Löw, M.; Geier, T. (2014): Einführung in die Soziologie der Bildung und Erziehung. 3. Auflage. Opladen & Toronto.
  • Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung: Studienrichtungen (abgerufen: August 2024)
  • Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung (2023): Bildungsbericht Schweiz 2023. Aarau.
  • Schweizerischer Verband für Weiterbildung: Weiterbildung in der Schweiz (abgerufen: August 2024)
  • Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation: Rahmenlehrpläne (abgerufen: August 2024)

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